Steuernachzahlung Einkommensteuer

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
mariahav
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernachzahlung Einkommensteuer

Ich muss in diesen Tagen meine Einkommensteuererklärung einreichen und war heute nach Erstberechnung bei Elster etwas schockiert: ca. 400 EUR Rückzahlung und mir vollkommen unverständlich.

Die Konstellation: Ich habe die ersten drei Monate Jan - März kein Einkommen bezogen und war Vollzeitstudentin, habe dann März - Juni im Rahmen eines freiwilligen Praktikums bereits Lohnsteuer durch den AG abgeführt und habe ab Juli beim selben Arbeitgeber eine Vollzeitanstellung bekommen bis Ende des Jahres und ebenfalls natürlich über den AG Lohnsteuer abgeführt. Sonderausgaben habe ich bereits abgesetzt, ohne wäre der Rückzahlungsbetrag noch höher.

Ich suche noch händeringend nach dem Fehler oder der Angabe, die ich ggf. übersehen habe und wäre sehr dankbar für Hinweise.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Eine Steuerrückzahlung ist doch was psoitives - du bekommst Geld vom Finanzamt.

Solltest du eine Nachzahlung meinen, bräuchten wir mehr Angaben von dir. So kann niemand feststellen, wo du evtl. einen Fehler gemacht hast.

-- Editiert von schneechen am 14.10.2018 20:24

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von schneechen):
Eine Steuerrückzahlung ist doch was psoitives - du bekommst Geld vom Finanzamt. Verstehe die Frage gerade nicht. Oder hattest du mit mehr als 400 € gerechnet?

Zitat (von mariahav):
Offenbar ist für die Fragestellerin eine Rückzahlung eine Zahlung ans FA:
Zitat:
Sonderausgaben habe ich bereits abgesetzt, ohne wäre der Rückzahlungsbetrag noch höher.


Zitat (von mariahav):
Ich suche noch händeringend nach dem Fehler oder der Angabe, die ich ggf. übersehen habe und wäre sehr dankbar für Hinweise.

Wie soll das hier beurteilt werden können, ohne annähernd Ihre persönlichen Verhältnisse und Angaben zu der Höhe der Einkünfte zu haben?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Im Hinblick auf die Überschrift gehe ich mal davon aus, dass hier keine Steuerrückzahlung, sondern eine Steuernachzahlung gemeint ist. Oder hat man tatsächlich eine Steuerzahlung vom Finanzamt bekommen, die man jetzt zurückzahlen soll?

Beim dargestellten Sachverhalt wäre aber auch eine Steuernachzahlung sehr ungewöhnlich.

Zitat:
Ich suche noch händeringend nach dem Fehler oder der Angabe, die ich ggf. übersehen habe und wäre sehr dankbar für Hinweise.


Ich tippe zwar auch darauf, dass irgendwo etwas falsch eingegeben wurde oder eine Eingabe vergessen wurde. Leider ist meine Glaskugel gerade defekt, d.h. ohne jegliche Anhaltspunkte kann man kaum etwas dazu sagen.

Das anonymisierte Einstellen des Elster-Ergebnisses hilft aber ggf. weiter. Selbst, wenn man den Fehler nicht direkt erkennt, kann man dann gezielt Rückfragen stellen.

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#4
 Von 
mariahav
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten. Meinte natürlich Nachzahlung. Stelle gerne auch meine Daten zur Verfügung, allerdings kann man hier wohl keine Dokumente hochladen. Die Daten hier in Übersicht:

Hauptformular:
Zeile 42: vom AG einbehaltene Kirchensteuer 375 EUR

Zeile 45: Spendenbeiträge 511 EUR

Anlage N:
Steuerklasse 1
Zeile 6: 28902,81 EUR (Brutto)
Zeile 7: 4.164,28 EUR (Lohn)
Zeile 8: 221,38 EUR (Soli)
Zeile 9: 374,72 EUR (Kirchensteuer)

Steuerklasse 6
Zeile 6: 121 EUR (Brutto)
Zeile 7: 36,74 EUR (Lohnsteuer)
Zeile 8: 2,02 EUR (Soli)

AN-Pauschbetrag: 1.000 EUR

... Ergebnis festzusetzende Einkommenssteuer 4.543 EUR lt. ELSTER
mit den Differenzen zu Einkommensteuer/ Kirchensteuer und Solizuschlag Nachzahlung: 401,61 EUR

Vielen Dank Euch!

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Bei einem zu versteuernden Einkommen (Annahme: Vorsorgeaufwendungen i.H.v. 3.000 EUR) ergäbe sich eine Vorauszahlung von ca. 600 EUR.
Wie hoch sind diese Sonderausgaben?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Ich hab deine Angaben mal in Elster eingetragen. Es fehlen deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen, Kranken- und Pflegeversicherung (Anlage Vorsorgeaufwand). Daher errechnet Elster eine Steuernachzahlung.

Nutze den Belegabruf von Elstern und übernimm die Daten in deine Steuererklärung. Dann trägt Elster sie sofort richtig ein.

Noch ein Tipp falls du Mieterin bist: Wenn in deiner Betriebskostenabrechnung Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (z.B. Hauswartkosten, Hausreinigung) ausgewiesen sind, kannst du sie im Hauptformular unter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen eintragen.
Einige Vermieter/Hausverwaltung weisen die absetzbaren Kosten separat aus. Tut dein Vermieter dies bisher nicht, frag nach (LG Berlin, Urteil v. 18.10.2017, Az. 18 S 339/16 ).

-- Editiert von schneechen am 14.10.2018 23:00

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich hatte direkt auf den Klassiker "Anlage Vorsorgeaufwand fehlt" getippt. Aber dann hieß es ja "Sonderausgaben habe ich bereits abgesetzt,", also war meine Vermutung wohl falsch.
Dann kam #4, und dort fehlten die Sonderausgaben plötzlich doch. :???:

Stefan

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