Steuern für grundstücksverkauf?

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)
Steuern für grundstücksverkauf?

moin, hab im juli 03 grundstuecke im wert von 54.000€ verkauft, es waren nur acker u. grünfläche. ich hab die fläche an einen örtlichen bauern verkauft, der notar meinte ich muesste keine steuern für die 54.000€ bezahlen.

ein anderer bauer meinte ich müsse bis zu 30% steuern abdrücken.
nun bin ich mir aber net 100%ig sicher bevor dann das finanzamt kommt u. mir einen reinwürgt, was ja immer lustig wird ;(

soll ich die steuererklärung vom steuerberater machen lassen, u. ihm alle unterlagen geben?

für ne antwort wäre ich dankbar, wenn ich keine steuern bezahlen muss kann ich mir ja den steuerberater sparen, b.z.w muss man die steuererklärung ueberhaupt machen? letztes jahr hab ich stolze 12,15€ bekommen was den aufwand net wert war.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

In den meisten Fällen fallen keine Steuern an.
Es bestehen aber 2 Möglichkeiten:

Spekulationssteuer:
Fällt an, wenn die Grundstücke weniger als 10 Jahre in Deinem Besitz waren.

Gewerblicher Grundstückshandel:
Wenn Du mehr als 3 Grundstücke verkaufst.

Da dem Finanzamt bei Grundstücksverkäufen sowieso alle Zahlen bekannt sind, würde ich keine Steuererklärung abgeben und abwarten.

22x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

moin, thx schonmal für die auskunft.

fakt I:. die grundstücke waren 11j. in meinem besitz.

fakt II:. es waren 9 grundstuecke die zusammen gerademal 54533qm groß sind, alles acker u. grünfläche die nächsten jahre wäre der kram sowieso net in den bebauungsplan gekommen da sie erstens teilweise an ein naturschutzgebiet grenzen u. teilweise hanglage.

gewerblich wenn mehr als 2 grundstücke? hö?
sie wurden alle auf einmal an ein u. den selben bauern verkauft.

19x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Da es sich um einen Kaufvertrag handelt, ist wohl kein gewerblicher Grundstückshandel gegeben.

Daher ist für den Verkauf keine Steuer zu bezahlen. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass es sich um einen Verkauf aus Privatbesitz handelt.

44x Hilfreiche Antwort

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