Hallo!
Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen einer freiberuflich ausgeübten Tätigkeit für die Dauer dieser Tätigkeit kostenfrei eine Unterkunft zur Verfügung stellt, wie wird das steuerrechtlich, im Hinblick auf Einkommen(ssteuer)/Umsatz(Steuer) berücksichtigt?
Danke!
Steuerliche Berücksichtigung von Unterkünften
9. Oktober 2018
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Frage vom 9. Oktober 2018 | 17:31
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerliche Berücksichtigung von Unterkünften
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 19:05
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
Stellt er die Unterkunft zur Verfügung oder übernimmt er z.B. die Hotelkosten? Bei letzterem stellt dies für den Auftragnehmer weder Betriebseinnahme, noch Umsatz dar.
Interessiert Sie nur die Auftragnehmerseite oder auch die des -gebers?
#2
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 20:34
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 2x hilfreich)
Mich interessieren beide Varianten, also sowohl die Übernahme von Hotelkosten, als auch eine für einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) zur Verfügung gestellte Unterkunft. Allerdings nur aus der Auftragnehmerseite.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 16:37
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Als Auftragnehmer hat man ja keine Aufwendungen, an was denken sie denn da?
#4
Antwort vom 12. Oktober 2018 | 10:14
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich denke, ob das eventuell als eine zu versteuernde Sachleistung gilt?
Und jetzt?
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