Steuerliche Berücksichtigung von Unterkünften

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerliche Berücksichtigung von Unterkünften

Hallo!
Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen einer freiberuflich ausgeübten Tätigkeit für die Dauer dieser Tätigkeit kostenfrei eine Unterkunft zur Verfügung stellt, wie wird das steuerrechtlich, im Hinblick auf Einkommen(ssteuer)/Umsatz(Steuer) berücksichtigt?
Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Stellt er die Unterkunft zur Verfügung oder übernimmt er z.B. die Hotelkosten? Bei letzterem stellt dies für den Auftragnehmer weder Betriebseinnahme, noch Umsatz dar.
Interessiert Sie nur die Auftragnehmerseite oder auch die des -gebers?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Mich interessieren beide Varianten, also sowohl die Übernahme von Hotelkosten, als auch eine für einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) zur Verfügung gestellte Unterkunft. Allerdings nur aus der Auftragnehmerseite.

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Als Auftragnehmer hat man ja keine Aufwendungen, an was denken sie denn da?

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#4
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich denke, ob das eventuell als eine zu versteuernde Sachleistung gilt?

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