Steuerliche Anerkennung von Kreditzinsen bei Vermietung

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
salomonduggar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Anerkennung von Kreditzinsen bei Vermietung

Ziel: Ich möchte einen Kreditvertag so strukturieren, dass ich die Schuldzinsen voll steuerlich geltend machen kann.

Ich plane den Kauf von zwei Immobilien:
1.) Ich bezahle im September 2018 200.000€ für eine vermietete Immobilie
2.) Ich bezahle im Februar 2019 200.000€ für eine selbstgenutzte Immobile.

Ich habe ein Eigenkapital von 200.000€ und möchte einen Kredit in Höhe von 200.000€ aufnehmen.

Wie strukturiere ich den Kreditvertrag, damit ich die Zinsen als Aufwendung für Vermietung ansetzen kann?

Vorüberlegunlgen:
- Wenn ich einen Kredit von 200.000€ für die vermietete Immobilie aufnehme und 200.000€ Eigenkapital in die selbstgenutze Immobilie einbringe, dann sind die Schuldzinsen absetzbar.
- Problem: Eine 100%-Finanzierung ist sehr teuer.
- Lösung: Der Kredit für die fremdgenutzte Immobilie wird durch beide Immobilien besichert, damit liegt die Beleihung unter 60% und ich bekomme eine günstige Finanzierung.
- Problem: Die volle Sicherheit (beide Immobilien) steht erst im Februar 2019 zur Verfügung, während der Kredit für die vermietete Immobilie bereits im September 2018 ausbezahlt werden muss. Die Bank wäre also zwischen September 2018 und Februar 2019 untersichert.

Meine Lösungsidee: Zwischen September 2018 und Februar 2019 beträgt die Sicherheit für die Bank 60% von 200.000€ = 120.000€. Die fehlenden 80.000€ Sicherheit stelle ich als Barsicherheit auf einem Sperrkonto der kreditgebenden Bank.
1. Schritt) Ich zahle der Bank 80.000€ Barsicherheit. 2. Schritt) Die Bank zahlt den Kaufpreis von 200.000€ für die vermietete Immobilie. 3. Schritt) Die Bank bezahlt die Barsicherheit im Februar an den Verkäufer der selbstgenutzten Immobilie.

Wunsch der Bank: Stellung einer Barsicherheit von 200.000€ von September 2018 bis Februar 2019.
Problem: Von den 200.000€ befinden sich 50.000€ in einem Bausparvertrag, der im Januar 2019 fällig wird.
ggf. Lösung: Verpfändung des Bausparvertrags.

Meine Bankberaterin meinte es gibt ggf. noch eine einfachere Lösung. Ich könnte die vermietete Immobilie zunächst mit Eigenkapital finanzieren und später "switchen". Als Folge wären die Schuldzinsen weiterhin steuerlich abzugsfähig.

Ist dies möglich? Wie könnte man den Keditvertrag gestalten, damit das Finanzamt die Schuldzinsen anerkennt aber dennoch die Grundschulden beider Immobilien plus ggf. Barsicherheit für die Bank gestellt werden können?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Ihre Vorüberlegungen sind zutreffend und die Lösungsidee m.E. richtig.
Es bliebe nur die Verpfändung des Bausparguthabens.

Das "Switchen" wäre - ohne weiteres Studium - m.E. nicht zulässig, da dann der Finanzierungszusammenhang nicht mehr gegeben wäre.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von salomonduggar):
Meine Bankberaterin meinte es gibt ggf. noch eine einfachere Lösung. Ich könnte die vermietete Immobilie zunächst mit Eigenkapital finanzieren und später "switchen". Als Folge wären die Schuldzinsen weiterhin steuerlich abzugsfähig.
Ist dies möglich?


Ein klares und eindeutiges: Nein!

Zu der anderen Konstruktion empfehle ich die Konsultation eines Steuerberaters. Der haftet im Zweifelsfall auch für seine Aussagen. Ich bin mir nämlich nicht so sicher, dass die so funktioniert.

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