Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält sich der folgende Fall:
Heirat im Mai, 1. Kind wird im Juli geboren.
Der Mann ist weiterhin voll berufstätig.
Die Frau bezieht ab Mai Mutterschaftsgeld. Seit Februar bezieht sie Krankengeld, vorher Arbeitslohn einer vollen Berufstätigkeit.
Arbeitsvertrag der Frau ist befristet bis 31. Juli, d. h. er endet im Mutterschutz.
Frau bezieht nach Mutterschaftsgeld das neue Elterngeld. Teilweise Erwerbstätigkeit nach Bezug des Elterngeldes ist geplant (also erst im Sommer 2008).
Welche Steuerklassen werden jeweils empfohlen, damit die Steuernachzahlung am Jahresende möglichst gering ist?
Was muß evtl. weiterhin beachtet werden?
Ein geringeres monatliches Einkommen ist einer Steuernachzahlung vorzuziehen.
Vielen Dank!
-- Editiert von NicoleS. am 14.05.2007 18:27:59
Steuerklassenwechsel nach Heirat und Geburt?
14. Mai 2007
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Frage vom 14. Mai 2007 | 18:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenwechsel nach Heirat und Geburt?
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#1
Antwort vom 14. Mai 2007 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Eigentlich würde ich empfehlen, dass der Mann ab August in die Steuerklasse 3 wechselt. Bis dahin sollte er Steuerklasse 4 wählen.
Er kann natürlich auch die Steuerklasse 4 behalten. Dann wird es wohl keine Nachzahlung geben.
Und jetzt?
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