Wenn ein Paar heiratet, bekommt das Finanzamt dies dann automatisch mit und ändert die Steuerklasse zunächst in IV/IV, wenn sich das Paar nicht meldet? Also gibt es eine automatische Mitteilung vom Standesamt an das Finanzamt und über Elstam wiederum weiter an den Arbeitgeber? Oder muss das Paar konkret den Wechsel beantragen und bliebe ansonsten jeder in Steuerklasse I?
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Steuerklassenwechsel nach Heirat
15. Januar 2014
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Frage vom 15. Januar 2014 | 15:55
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Steuerklassenwechsel nach Heirat
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#1
Antwort vom 15. Januar 2014 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zwischen der Steuerklasse I und IV besteht in der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer kein Unterschied. daher kann man das in Rueh abwarten.
Nach § 39e Abs. 2 EStG
muss das Einwohnermeldeamt jedoch die Heirat automatisch an das Finanzamt mitteilen und das Finanzamt daraufhin die Steuerklassen in IV/IV ändernm (§ 39e Abs. 3 EStG
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#2
Antwort vom 15. Januar 2014 | 18:31
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Aha, und der Arbeitgeber erfährt wiederum automatisch über Elstam von der Änderung, oder? Sodass jedenfalls steuerrechtlicher nichts aktiv unternommen werden muss von den Eheleuten?!
Dass I und IV von den Abzügen her identisch ist, ist mir klar.
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