Hallo zusammen,
Ich stehe vor der Entscheidung, ob ich noch dieses Jahr heiraten soll. Wir wollten ja ohnehin nächstes Jahr die Hochzeit feiern, aber bei der Größenordnung der zu erwartenden Steuerrückerstattung wurden uns die Knie weich...
Zur Situation: ich bin Alleinverdiener (bis jetzt SK I) und sie noch Studentin.
Die Sache ist nur: laut der Internetseite eines Bürgeramtes, ist es nur dann möglich, die Steuerklasse III zu erhalten, wenn beide (frischvermählte) Ehegatten IM INLAND WOHNEN...
Dies ist bei mir nämlich nicht der Fall. Sie zieht erst nächstes Jahr nach Deutschland, da sie noch in Polen zu Ende studieren muss (hat die polnische Staatsbürgerschaft).
Und hier meine Frage:
könnte ich meine Verlobte noch in diesem Jahr (nach der Heirat) in Deutschland anmelden, um die Voraussetzungen für die Steuerklasse III zu erfüllen?
Vielleicht war ja jemand in einer ähnlichen Situation und könnte mir da mit seiner Sachkenntnis weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
Steuerklassenwechsel nach Heirat?
1. Dezember 2004
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Frage vom 1. Dezember 2004 | 19:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenwechsel nach Heirat?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2004 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Nach § 1a Nr. 2 EStG
könnt Ihr beantragen, dass Deine Frau in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wird. Das Einkommen, das ihr beide zusammen außerhalb Deutschlands erzielt, darf nicht höher als 12.272€ sein. Als Studentin dürfte Deine zukünftige Frau unterhalb dieser Grenze liegen.
Das ist Voraussetzung für die Anwendung des Splittingtarifs und auch für die Steuerklasse III.
Entsprechende Anträge gibt es beim Finanzamt.
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