Steuerklassenwechsel bei Elterngeld (Heirat)

23. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
latsche78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenwechsel bei Elterngeld (Heirat)

Hallo!

Habe schon diverse Foren und Beiträge studiert aber noch keine zufrieden stellende Antwort gefunden.

Hier unsere Situation:
Anfang Dezember erwarten meine Partnerin und ich unser zweites Kind. Sie befindet sich bereits in einem Beschäftigungsverbot und wird (sofern wir uns nicht verrechnet haben), nach der Geburt Elterngeld in Höhe von knapp 1000 Euro erhalten.

Wie würde sich eine Heirat mit anschließenden Steuerwechsel von ihr in SK 5 und von mir in SK 3 auswirken? Gemäß Rechner erhalte ich als Beamter dann ca 300 Euro Netto mehr. Da man vom Fiskus aber selten etwas geschenkt bekommt, wird sich dieses Plus doch sicherlich bei der anschließenden Steuernachzahlung relativieren, richtig?

Vorab besten Dank für eure Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wie würde sich eine Heirat mit anschließenden Steuerwechsel von ihr in SK 5 und von mir in SK 3 auswirken? Gemäß Rechner erhalte ich als Beamter dann ca 300 Euro Netto mehr. Da man vom Fiskus aber selten etwas geschenkt bekommt, wird sich dieses Plus doch sicherlich bei der anschließenden Steuernachzahlung relativieren, richtig? Völlig korrekt gedacht - hinten kommt immer die gleiche Summe raus. Freilich haben Sie dann ja insgesamt weniger zu versteuern als jetzt, da Elterngeld ja steuerfrei ist, wenn auch der Progression unterliegend.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 23.10.2013 19:06

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die Steuerklasse 3 ist für einen verheirateten Alleinverdiener berechnet. Wenn Deine Frau kein eigenes Einkommen hat, würde sich also tatsächlich ein Steuervorteil von 300€ monatlich durch die Heirat ergeben.

Zu bedenken ist, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist, jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Daher kann sich bei Bezug von Elterngeld durchaus eine Nachzahlung ergeben.

Auf der anderen Seite wirkt sich der Splittingvorteil, der durch die Heirat erzielt wird, rückwirkend auf das ganze Jahr aus. Zur Geltendmachung muss man jedoch eine Steuererklärung abgeben.

Wie hoch die steuerklichen Auswirkungen der Heirat nun genau sind, kann man letztlich nur durch eine Modellrechnung ermitteln. Die 300€ monatlicher Steuervorteil bleiben nur dann vollständig erhalten, wenn der Bezug des Elterngeldes für Deine Frau endet und sie dann max. auf 450€-Basis wieder arbeitet.

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