Steuerklassen wechsel im laufendem Jahr!

21. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
theon
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen wechsel im laufendem Jahr!

Guten Tag liebe Leute,

ich habe im April geheiratet. Wie ihr wisst hat man dadurch viele Vorteile wie zum Beispiel bei der Steuerklasse. Meine Frau und ich haben uns dafür entschieden, das ich die Steuerklasse 3 kriege und Sie die Steuerklasse 5. Nun frage ich mich ob Rückwirkend die Steuerklasse 3 auch für die Monate Januar, Februar, März und April geht. Für den Monat Mai war es schon soweit auf meiner Abrechnung vermerkt. Wenn es gehen sollte, erfolgt die Auszahlung der Differenz für die jeweiligen Monate vom Finanzamt selbst oder muss ich dafür was Ausfüllen.

Vielen dank und lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2360 Beiträge, 631x hilfreich)

Erstens: Nein, geht nicht!

Zweites: Ja, man muss was ausfüllen! Nennt sich Steuererklärung und gehabtest nächstes Jahr!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
theon
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Erstens: Nein, geht nicht!

Zweites: Ja, man muss was ausfüllen! Nennt sich Steuererklärung und gehabtest nächstes Jahr!

taxpert


also eine Steuererklärung muss ich ja so oder so nächstes Jahr machen. Aber für den konkreten Fall dann auch oder was meinen Sie? Sie haben zu erst gesagt es geht nicht, aber man muss was Ausfüllen... irgendwee zweideutig ...

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

der Arbeitgeber kann (darf) das nicht rückwirkend machen. Das war das NEIN.

Aber bei der Steuererklärung geltet ihr als das ganze Jahr verheiratet (ein Tag hätte auch gereicht), daher wird es dann doch rückwirkend ab Januar. Das war das JA.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
theon
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

der Arbeitgeber kann (darf) das nicht rückwirkend machen. Das war das NEIN.

Aber bei der Steuererklärung geltet ihr als das ganze Jahr verheiratet (ein Tag hätte auch gereicht), daher wird es dann doch rückwirkend ab Januar. Das war das JA.

Stefan


Super vielen dank.
Sprich wenn ich bei meinem Steuerprogramm alles eingebe, erkennt er das Automatisch und berechnet das zu versteuernde Jahreseinkommen mit der Steuerklasse 3 bei mir und bei meiner Frau mit 5.
Oder gibt es dafür einen individuellen Punkt wo man das bemerken muss.

Danke :)

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sprich wenn ich bei meinem Steuerprogramm alles eingebe, erkennt er das Automatisch und berechnet das zu versteuernde Jahreseinkommen mit der Steuerklasse 3 bei mir und bei meiner Frau mit 5.
Nein, nicht ganz, denn beim Finanzamt gibt es keine Steuerklassen. Ihr werdet - bei beantragter Zusammenveranlagung - so besteuert, als ob ihr das ganze Jahr verheiratet wart.
Das bedeutet, dass eure Einkommen zusammengerechnet werden, gleichzeitig wird aber nach der Splittingtabelle versteuert wird (doppelte so hohe Einkünfte je Steuersatz). Ein Vorteil zeigt sich immer dann wenn die Einkünfte deutlich unterschiedlich sind (progressionsbedingt).

Stefan

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