Hallo Zusammen,
Ich benötige Unterstützung bei der Steuerklassenwahl.
Ausgangslage:
Meine Freundin ist schwanger und bekommt im Januar 2019 unser Kind. Wir heiraten im Oktober 2019.
Wann sollte ich in die Steuerklasse 3 wechseln? Sobald das Mutterschaftsgeld los geht oder erst wenn meine Frau Elterngeld erhält?
Danke für die Unterstützung
Steuerklassen Wechsel
15. Oktober 2018
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Frage vom 15. Oktober 2018 | 19:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen Wechsel
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 20:34
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Wir heiraten im Oktober 2019.
Oktober 2018 oder 2019?
Die Steuerklasse 3 gilt übrigens rückwirkend für das gesamte Jahr in dem geheiratet wurde.
#2
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Die Steuerklasse 3 gilt übrigens rückwirkend für das gesamte Jahr in dem geheiratet wurde.
Das ist falsch. Die Steuerklassen gelten ab Heirat bzw. bei späterer ab dem auf den Antrag folgenden Monat.
Gemeint ist wohl, dass der Splittingvorteil im Rahmen der Steuererklärung rückwirkend für das gesamte Jahr gilt.
Ich würde die Steuerklassen erst mit dem Beginn des Elterngeldes wechseln. Es droht für 2019 ohnehin eine Nachzahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung, wenn Du in die Steuerklasse 3 wechselst und bis zum Ende der Mutterschutzfrist gibt es ja auch ohne Steuerklassenwechsel noch keine Einkommenseinbußen.
Zulässig, d.h ohne Auswirkung auf das Mutterschaftsgeld ist jedoch auch ein Wechsel zum Beginn der Mutterschutzfrist. Da ein Wechsel immer nur zum Monatsanfang möglich ist also zum ersten Monatsbeginn in der Mutterschaftsfrist.
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 23:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry Heirat Oktober 2018
Das heißt einen Wechsel zu Anfang Januar wäre sinnvoll oder erst nach Mutterschafsgeld? Das wäre ja dann ca März 2019
Hätten wir Einbußen bei Wechsel zum Januar?
#4
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 23:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Hätten wir Einbußen bei Wechsel zum Januar?
Das gleicht sich ohnehin im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus.. Einbußen beim Mutterschaftsgeld oder beim Elterngeld gibt es nicht.
#5
Antwort vom 16. Oktober 2018 | 07:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das heißt Januar wären richtig zu wechseln?
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