Steuerklasse bei Elterngeld und Insolvenz

3. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
andre72
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerklasse bei Elterngeld und Insolvenz

Hallo,

ich habe da eine Frage zu einer recht komplexen Situation welche die Bereiche Elterngeld, Insolvenz und Steuern berührt aber vielleicht kann ja jemand helfen.

Also, der Ehemann ist in der privaten Insolvenz und die Frau bekommt bald das gemeinsame Kind. Beide sind berufstätig und die Frau wird 12 Monate Elterngeld beziehen.
Jetzt ist die Frage welche Steuerklasse ist nun für die Beiden am günstigen und wirkt sich eine Änderung der Steuerklasse überhaupt auf das Elterngeld der Frau aus?
Der Mann bekommt ein Gehalt in Höhe von € 1600 und die Frau in Höhe von € 1300.
Steuerrückerstattungen vom Mann werden vom FA immer einbehalten um die Schuld dort zu tilgen.

Kann da jemand helfen und eine Empfehlung bezüglich der Steuerklassen geben?

Vielen Dank

Andre

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Steuerklasse wirkt sich auf das Elterngeld aus und hier dürften die Steuerklassen IV/IV angemessen sein.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andre72
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke für die Info.

In diesem Beitrag http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm ist ein entscheidender Satz unter dem Punkt „Steuern und Sozialabgaben / Steuertipps zum Elterngeld":
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfreI ..

Interpretiere ich aber richtig, dass es nur vor der Geburt relevant ist, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Interpretiere ich aber richtig, dass es nur vor der Geburt relevant ist, oder?


Nein, Elterngeld und auch Mutterschaftsgeld unterliegen komplett dem Progressionsvorbehalt. Elterngeld gibt es sowieso nur nach der Geburt.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andre72
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, mit der relevants des Elterngeldes vor der Geburt meinte ich die Berechnungsgrundlage aus Einkommen und Steuerklasse.

Das mit dem Progressionsvorbehalt steht ja auch in dem Artikel, aber da komme ich als Laie nicht wirklich nach.
Beispiel:
Einkünfte = 40000
Einkünfte mit ProgVorbeh = 10000

Dann werden doch jeden Monat 40000 / 12 = 3333 nach Klasse X versteuert, sprich bei III wenig Steuern und bei IV halt mehr.
Wo kommt da nun die Steuerklasse des Partners zum Zuge der ein Steuerfreies Einkommen unter ProgVorbeh hat?
Den die 10000 / 12 = 833 sind doch steuerfrei.

Zusammen hat man dann zvE2 aber wann - am Jahresende oder wird zvE2 jeden Monat berechnet?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Progressionsvorbehalt wird beim Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse gar nicht berücksichtigt, sondern erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Darum besteht in so einem Fall auch eine Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

Insbesondere wenn ein Ehegatte die Steuerklasse III hatte, kann es im Rahmen der Steuererklärung dann zu einer Nachzahlung kommen.

Die Steuerklasse spielt nur für den Abzug vom Lohn eine Rolle, nicht jedoch im Rahmen der Steuererklärung. Die Steuerklasse eines Ehegatten, der nur steuerfreies Einkommen bezogen hat, spielt dann keine Rolle.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.064 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen