Steuerklasse Elterngeld

7. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kirsche487
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerklasse Elterngeld

Hallo,

wir bekommen Ende des Monats Nachwuchs. Nun überlege ich die Steuerklasse zu wechseln wenn ich Elterngeld beziehe.
Zur Zeit sind wir beide in 4. Überlege nun ob mein Mann in 3 wechselt und ich in 5.

Mein Mann hat ein Bruttolohn von monatlich 2700€.
Ich werde das Elterngeld über 2 Jahre beziehen und würde auf 500€ Elterngeld pro Monat kommen.

Müssten wir am Ende des Jahres mit einer Nachzahlung rechnen? Wenn ja wie hoch ist diese wohl?

Grüße


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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das dürfte etwa 2000 Euro Nachzahlung ergeben, da die real vom Gatten entrichtete Steuer bei etwa 2000 Euro und die zu zahlende Steuer bei etwa 4000 Euro liegen wird. Das ist die Berechnung für 2013, wo ich insgesamt 4500 Euro Elterngeld angesetzt habe - 2014 werden es dann noch etwa 200 Euro mehr.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Kirsche487
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Mein Mann fährt täglich 70km mit dem Auto zur Arbeit.
Mindert das den Betrag der Nachzahlung?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ja, natürlich, und zwar auf ca. 1000 Euro 2013 und ca. 1200 Euro 2014. Dabei setze ich mal voraus, daß Sie eine Strecke meinen, nicht etwa hin und zurück.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Das dürfte etwa 2000 Euro Nachzahlung ergeben, da die real vom Gatten entrichtete Steuer bei etwa 2000 Euro und die zu zahlende Steuer bei etwa 4000 Euro liegen wird


Jetzt übertreib mal nicht. Die real zu entrichtende Steuer liegt bei etwa 2.750€, so dass sich eine Nachzahlung von ca. 750€ ergibt. Und die ergeben sich auch nur dann, wenn man ganzjährig Elterngeld in Höhe von 500€ monatlich erhalten hat. Das habe ich so gerechnet, da auch das Mutterschaftsgeld in die Berechnung eingeht.

Bei einem Arbeitsweg von 70km einfachem Weg ergibt sich aber dennoch insgesamt eine Erstattung. Dein Mann sollte also nach dem Ende Deiner Mutterschutzfrist in die Steuerklasse 3 wechseln.

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#5
 Von 
Kirsche487
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also meinst du es ist wirklich besser in die Steuerklasse 3 zu wechseln und nicht in Steuerklasse 4 zu bleiben?

Wieso liegt denn nun unsere real zu entrichtende Steuer bei 2750€ und nicht bei 4000€?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Tja, ich habe diesen Rechner benutzt: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php Von hh scheint hingegen dieser Rechner benutzt worden zu sein: http://www.n-heydorn.de/steuer.html Und da kommen dann halt verschiedene Ergebnisse heraus...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Und da kommen dann halt verschiedene Ergebnisse heraus...


Weil das Finanzamt für die Benutzung des Rechners bereits umfangreiche steuerliche Kenntnisse voraussetzt.

Dort ist nämlich die Eingabe des zu versteuernden Einkommens gefordert und nicht die Eingabe des Bruttogehaltes. Außerdem muss man wissen, dass Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die AN-Pauschale von 1.000€ abgezogen wird. Bei einem Elterngeld von 6.000€ unterliegen daher nur 5.000€ dem Progressionsvorbehalt.

Außerdem sollte man nicht zwei verschiedene Rechner benutzen. Die Differenz kann man auch mit dem Rechner des bayerischen Finanzamtes dadurch ausrechnen, dass man einmal als Progressionsvorbehalt 0€ eingibt.

Dass ein Elterngeld in Höhe von 4.500€ zu einer Nachzahlung in Höhe von 2.000€ führt, kann ja schon offensichtlich nicht stimmen. Ich bleibe dabei, dass meine Angaben korrekt sind. Wenn man den Rechner der bayrischen Finanzverwaltung korrekt verwendet, kommt man übrigens auf genau mein Ergebnis.

Zitat:
Also meinst du es ist wirklich besser in die Steuerklasse 3 zu wechseln und nicht in Steuerklasse 4 zu bleiben?


Ja, aber Achtung! Der Wechsel sollte nicht schon nach der Geburt, sondern erst nach dem Ende der Mutterschtuzfrist erfolgen.

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-- Editiert hh am 14.03.2013 15:06

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