Steuerhöhe

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
PH
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)
Steuerhöhe

Hallo und ein frohes erfolgreiches
neues Jahr euch allen

Wenn ich für meine Dienstleistung pro angefangene Std. 10 €
berechne ,wieviel muß ich für die Steuer zurück halten um keine Steuernachzahlung zu Riskieren ?.

PH

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Das kommt darauf an wieviele Stunden Du arbeiten willst.

Als Dienstleister wirst Du sicher auch MwSt. berechnen - die musst Du auch an das Finanzamt abführen (abzüglich Deiner gezahlten MwSt.) - Vorsteuerausgleich.

Dann musst Du Deinen Gewinn versteuern. Also erst vom Umsatz Deine Ausgaben abziehen.
Der Gewinn ist (zusammen mit ev. anderen Einkünften) Dein Einkommen - hier gibt es einen Jahresfreibetrag von 7.235 EUR.

Am besten nochmal von einem Steuerberater beraten lassen.

Gruß
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>

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#2
 Von 
PH
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi MCNeubert
Danke für die schnelle Antwort.
Die MwST. ist in den 10 € schon drin.,der Preis ist auch nur im 1 Jahr zu halten.
Mit auslaufen der Ich-AG Förderung in 3 Jahren wir der Preis bei 15 € incl. MwSt. liegen.Möchte den Preis jedes Jahr um 2.50 € erhöhen.
Aber noch mal ne dumme Frage.
Mein Steuerberater sagt das ich alle Rechnungen sammeln soll.
Wie sieht das denn mit Rechnungen vor der Existenzgründung aus zb.: Kfz Instandsetzungskosten zur vorbereitung meiner Existenzgründung.
Noch ne Frage . Stimmt es das ich mein Auto,
Pc,Drucker, Scanner u.s.w an mich selbst
verkaufen kann ?.
Ich bin noch sehr neu auf dem Gebiet und gehöre zu den Menschen die leider nicht alles beim ersten mal verstehen und den Steuerberater möchte ich nicht ständig mit meinen fragen Nerven .
Mann möge mir die villeicht dummen fragen verzeihen:)
MFg
PH

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Du solltest Dich auf jeden Fall um eine ordentliche Buchführung kümmern - immerhin musst Du ja jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Ich kann Dir für die Buchhaltung das Programm MW4U http://steuerpaket.com/ uneingeschränkt empfehlen - das ist das einfachste und troztdem sehr umfangreiche Programm am Markt - und kostet dazu fast nix, außerdem kannst Du es 90 Tage kostenlos testen.

Natürlich musst Du alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren und am besten immer gleich im Programm buchen.

Bei Deinem Auto musst Du Dich grundsätzlich entscheiden, ob es Dein privates Auto bleiben soll oder ein Geschäftswagen wird.
Bleibte es Dein privates Auto, musst Du ein Fahrtenbuch führen und kannst alle dienstlichen Fahrten mit einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR ansetzen - Reparaturkosten etc. zahlst Du dann selbst.
Wird es ein Geschäftswagen, dann sind ALLE Ausgaben für den PKW geschäftliche Ausgaben (auch Deine privat gefahrenen Kilometer) - allerdings musst Du Dir dann monatlich 1% vom Neuwagen-Listenpreis als persönliches Einkommen anrechnen lassen.
Hier gilt es also mal durchzurechnen, was günstiger ist.

Natürlich kannst Du auch Deine private Büroeinrichtung als Geschäftsausgaben buchen - dabei musst Du allerdings beachten, dass Du alle Gegenstände, die teuerer als 410 EUR sind nicht auf einmal buchen kannst, sondern über mehrere Jahre abschreiben musst (AfA).

Um so mehr ich hier schreibe, um so komplizierter wird es wahrscheinlich.
Wenn Du gar nicht klar kommst, dann schau doch mal, ob das Arbeitsamt oder die IHK nicht ein Seminar Steuern für Existenzgründer etc. anbietet.

Viel ERfolg
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Steuer wird nur auf Gewinn fällig. D.h. von den Einnahmen können alle Ausgaben, die damit im Zusammenhang stehen (Werbungskosten) abgezogen werden.

Einen kurzen Abriss, was alles darunter fallen kann, hat MCNeubert schon gegeben.

Was dann übrig bleibt, wird versteuert. Wie hoch die Steuer ist, hängt aber sehr stark davon ab, wie hoch der Geinn ist.

Bis zu 7664 EUR im Jahr zahlst Du keine Steuern. Für darüber hinaus gehende Gewinne zahlst Du ab 7664 EUR 16% Steuern (Eingangssteuersatz). Dieser Steuersatz steigt bis zu einem Betrag von 52.152 EUR auf 45% an (Spitzensteuersatz). Die Zahlen gelten für 2004 und berücksichtigen bereits die aktuelle Steuerreform.

Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Steuern und eventuell die Kirchensteuer.

Bei Verheirateten gelten jeweils die doppelten EURO-Beträge. Falls Du verheiratet bist, musst Du aber das Einkommen des Partners hinzurechnen.

Du kannst Sachen, die Du bislang privat genutzt hast (z.B. PC, Drucker) jetzt absetzen. Dazu brauchst Du sie nicht an Dich zu "verkaufen". Diese Sachen werden mit dem Zeitwert angesetzt, den sie noch haben. Gut wäre es, wenn Du dafür noch die alten Rechnungen hast.

Im Übrigen solltest Du Quittungen und Rechnungen sammeln, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Tätigkeit liegen. Ob er sie dann verwendet, kann Dein Steuerberater dann später entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PH
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

MCneubert und hh
Danke für die Antworten hilft mir schon viel weiter.

PH

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