Steuerhinterziehung meines letzten Arbeitgebers

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ich-Brauch-Hilfe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerhinterziehung meines letzten Arbeitgebers


Hallo meine lieben Berater,

Steuerhinterziehung meins letzen Arbeitgebers. Ich habe nun einen Brief ans Finanzamt geschrieben.

Meine Bitte: Euch diesen Brief durchzulesen und mir ein paar Tipps für Änderungen per e-mail zu geben.

Eine Frage: Mit welchen Straffolgen muss ich rechnen, auch wenn ich nun eine Selbstanzeige beim Finanzamt mache.

MEINE E-MAIL: hilfe-brauch-ich@gmx.de


Vielen Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.





Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen über die o. g. Firma einiges mitteilen. Ich habe für diese Firma 2 Jahre gearbeitet und mir sind sehr viele Vorgänge aufgefallen die mit einer Steuerhinterziehung und auch Geldschieberei zu tun hat. Dies betrifft die Firma XXX GmbH sowie auch die Firma XX GbR.

Da ich es mit meinen Gewissensgründen nicht vereinbaren kann denn Staat auf dieser Weise zu hintergehen fühle ich mich Verpflichtet Ihnen diese Vorkommnisse mitzuteilen.
Während meines Arbeitsverhältnisses war es mir nicht möglich, der Grund hierfür war, dass ich immer um meinen Arbeitsplatz Angst haben musste und mir verboten wurde darüber zu reden. Es hieß: Falls ich auspacken würde, macht man mir und meiner Familie das Leben zur Hölle. Diese Drohung nahm und nehme ich heut noch sehr ernst.

Viele Rechnungen wurden von Subunternehmer oder Kleinfirmen ausgestellt. Diese sind dann entweder bar vom Konto „xxx GmbH“ abgegangen oder auch Privat von den Geschäftinhabern bezahlt worden (immer als Barausgabe). Diese Beträge wurden natürlich nicht an die Subunternehmer oder auch Kleinfirmen ausbezahlt, sondern wurden Tage später als „Privateinlage“ der jeweiligen Geschäftsinhaber (hier Mr. xx und Mr. xxx) verbucht und auf ein anderes Konto der Firma XXX GmbH eingezahlt. Das steigert natürlich die Privatkonten der Geschäftsinhaber und somit konnten Sie das Geld auch wieder zu Ihrem Vorteil nutzen. Besonders sind Rechnungen von Firma Y, Firma B und Firma A zu überprüfen.

Des Weiteren ist mir aufgefallen das sich in den Reisekosten Mr. XX & Mr. XXX viele hohe Rechnungen für Werbegeschenke, Möbel und Elektrogeräte befinden, die ich in der Firma XXX GmbH aber nie gesehen habe. Vor allem sind mir die Rechnungen von der Firma G aufgefallen.
Hier wurden mehrer Leistungen oder Geräte berechnet die nicht stattgefunden haben oder auch die Geräte nicht vorhanden sind. Ich gehe hiervon aus, dass das gleiche Schema angewandt worden ist wie bereits auch schon oben beschrieben, nur das die Geräte teilweise oder ganz steuerlich noch abgesetzt werden, obwohl diese nicht im Bestand sind. Sowie auch die Möbel und Elektrogeräte (Kameras ect.) von diversen Firmen, die für die eigenen Privathaushalte genutzt werden aber im Firmeninvetar stehen.

Die Werbegeschenke von Schmuckgeschäften wie z. B. Uhren oder auch Gutscheine habe ich zwar die Rechnungen jeweils zu die Reisekosten (Privatausgabe) hinzugefügt, habe aber diese Geschenke für Kunden nie gesehen.

Als letztes fanden noch Wareneinkäufe bei der Firma H statt. Hier wurden hunderte von Maschinen eingekauft, die sich aber schon längst nicht mehr im Lager befinden. Ich gehe davon aus, dass die Maschinen an Privatpersonen weiterverkauft wurden, aber im Bestand der Firma weiter geführt und steuerlich abgesetzt wird. Ich habe nur mitbekommen das diese irgendwann als gestohlen oder auch als Fehlbestand ausgebucht werden sollten.

Ich gehe davon das auch noch viele andere Vorgänge stattgefunden haben, von denen ich aber nichts mitbekommen habe, weil man meistens nicht wollte das ich überhaupt irgendetwas erfahre was nicht rechtens ist.

Im Falle einer Überprüfung dieser Firma, verlange ich von Ihnen, dass meine Person anonym bleibt, schon alleine weil ich Angst um meine Familie habe, da auch die Drohung noch heute ernst zu nehmen ist.

Ein Gespräch mit Ihnen wäre noch sinnvoll, da ich mich persönlich über die Vorgänge der Firma besser ausdrücken kann.

Mit freundlichen Grüßen




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Sie sollten sich mit diesem Fall lieber an die Staatsanwaldschaft wenden als an das Finanzamt !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tkoll
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Sie brauchen wirklich Hilfe.

Ob das hier der geeignete Weg ist, wage ich mal zu bezweifeln.

Ihrer Schilderung nach vermute ich, dass Sie Buchhalter(in) sind?! Dann könnten Sie sich natürlich einer Beihilfe strafbar gemacht haben.

Eventuell haben Sie aber einfach nur Kenntnis von den Vorgängen. Da wir hier nicht in einem Spitzelstaat leben müssten Sie dann überhaupt keine Anzeige erstatten (vgl. 138 StGB --> http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Falls Sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben sollten, wäre eine Selbstanzeige empfehlenswert. Bitte bedenken Sie aber, dass auch der Gehilfe als sogenannter Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden kann (dh die Selbstanzeige verhindert eine Strafverfolgung, Sie müssten aber dann die hinterzogenen Steuern nachzahlen).

Auch sollten Sie überlegen: Nach Ihrer Schilderung kann man einige Vorgänge evtl. nur mit Ihrer Zeugenaussage in einem Strafverfahren beweisen. Mit Anonymität ist da nichts.

Bevor Sie also unüberlegte Schreiben abschicken, ziehen Sie besser einen Anwalt hinzu. Der kann Risiken abklären und Ihnen den sichersten Weg zeigen. Der Rat im Forum wird angesichts der Komplexität Ihres Falles immer nur "unvollständig" sein. Außerdem müssen Sie ihn richtig "umsetzen". Ein Anwalt "macht" das für Sie.

Suchen Sie also einen Anwalt für Steuerstrafrecht auf; die Firma hat im Zweifel einen; die Subunternehmer auch; die Geschäftsführer...

-----------------
"______
"Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben. " -Nietzsche"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tkoll
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Sie brauchen wirklich Hilfe.

Ob das hier der geeignete Weg ist, wage ich mal zu bezweifeln.

Ihrer Schilderung nach vermute ich, dass Sie Buchhalter(in) sind?! Dann könnten Sie sich natürlich einer Beihilfe strafbar gemacht haben.

Eventuell haben Sie aber einfach nur Kenntnis von den Vorgängen. Da wir hier nicht in einem Spitzelstaat leben müssten Sie dann überhaupt keine Anzeige erstatten (vgl. 138 StGB --> http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Falls Sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben sollten, wäre eine Selbstanzeige empfehlenswert. Bitte bedenken Sie aber, dass auch der Gehilfe als sogenannter Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden kann (dh die Selbstanzeige verhindert eine Strafverfolgung, Sie müssten aber dann die hinterzogenen Steuern nachzahlen).

Auch sollten Sie überlegen: Nach Ihrer Schilderung kann man einige Vorgänge evtl. nur mit Ihrer Zeugenaussage in einem Strafverfahren beweisen. Mit Anonymität ist da nichts.

Bevor Sie also unüberlegte Schreiben abschicken, ziehen Sie besser einen Anwalt hinzu. Der kann Risiken abklären und Ihnen den sichersten Weg zeigen. Der Rat im Forum wird angesichts der Komplexität Ihres Falles immer nur "unvollständig" sein. Außerdem müssen Sie ihn richtig "umsetzen". Ein Anwalt "macht" das für Sie.

Suchen Sie also einen Anwalt für Steuerstrafrecht auf; die Firma hat im Zweifel einen; die Subunternehmer auch; die Geschäftsführer...

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"______
"Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben. " -Nietzsche"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Zwei Jahre keine Gewissengründe?

Inhaber einer GmbH können keine Privateinlagen und -ausgaben vornehmen.

"Des Weiteren ist mir aufgefallen das sich in den Reisekosten Mr. XX & Mr. XXX viele hohe Rechnungen für Werbegeschenke, Möbel und Elektrogeräte befinden, die ich in der Firma XXX GmbH aber nie gesehen habe."
Rechnungen für Möbel und Elektrogeräte bei Reisekosten? Natürlich hast du diese Sachen nicht gesehen, was sollen Werbegeschenke in der Firma, dann wäre es nämlich Steuerhinterziehung.

So könnte man jetzt den ganzen Beitrag zerpflücken.
Es ist eine Schlammschlacht, aber eine die von dir ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Ja ja... das Gewissen ;)

0x Hilfreiche Antwort

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