Steuerhinterziehung? Ex gibt die vermietete Eigentumswohnung nicht beim Finanzamt an

17. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
christinenrw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
Steuerhinterziehung? Ex gibt die vermietete Eigentumswohnung nicht beim Finanzamt an

Ich habe mich am 1.09.08 von meinem Mann getrennt,bin als dauernd getrennt lebend in einer anderen Stadt gemeldet.Ich bekam aus der alten Stadt im September 08 meine Lohnsteuerkarte 2009 mit der Steuerklasse 5.Kurze Zeit später bekam ich die Steuerkarte meines neuen Wohnsitzes mit der Steuerklasse 1.Mein Mann hat bis heute weder seine Steuerklasse geändert,und sich auch nicht getrennt lebend gemeldet!Heute war ich in Jülich,es war eine Verhandlung zur Berechnung des Unterhalts angesetzt!Mein Mann zahlte erst 285 Euro,dann kam ein Beschluss worin er 171 Euro zu zahlen hätte und nach der heutigen Verhandlung braucht er garnichts zu bezahlen,laut Richter wegen dem Wechsel der Steuerklasse!Mein Mann wird aber die Steuerklasse nicht ändern,er sagte zu mir am Telefon er hätte alles mit seinem Steuerberater besprochen..........das er nicht korrekte Angaben bezüglich des Einkommens gemacht hat(Sagte er zu mir-er hätte nicht alles angegeben)brauche ich garnicht erst zu erwähnen!Ebenso hat er (über seinen Sohn)2000 eine Eigentumswohnung gekauft,damit meine ich sie läuft zwar auf seinem Sohn,aber er zahlt die monatlichen Raten dafür!(wegen der damaligen Eigenheimzulage)diese Wohnung ist seid 2005 vermietet,aber er zahlte nie Steuern dafür!Er gibt sie wonirgends an,ausser bei den Unterhaltszahlungen..........ich gebe ehrlich zu,ich bin sehr verletzt,denn ich bin aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen ,er ist Alkoholiker und wurde handgreiflich gegen mich und meine Kinder.Ich habe 1 Jahr gewartet das sich etwas ändern würde,bin aber dann ausgezogen.Hier finde ich keine Arbeit,lebe von der Arge(Hartz4)und er lebt in Saus und braus und der Richter sagt zu mir,mein Mann wäre so hoch verschuldet,ich sollte froh sein das ich ihm keinen Unterhalt zahlen müsse............Kann er so handeln?Ich weis kaum noch weiter!Danke im voraus für die Antworten-Gruss Christine

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
christinenrw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich möchte eigentlich nur wissen ob er die Steuerkarte ändern muss.Mache ich mich strafbar weil ich weis das er die vermietete Eigentumswohnung nicht beim Finanzamt angegeben hat?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo christinenrw,

zu den Fragen:
Steuerklasse: dauerhaft getrennt Lebende müssen in Klasse 1 (Klasse 3 wird für ihn eine höhere Steuernachzahlung zufolge haben; er ist Erklärungspflichtig).
Strafbar: Nein, niemand muss Straftaten anzuzeigen.

Ob es aber überhaupt seine Wohnung ist, möchte ich zumindest bezweifeln. Wer erhält denn die Mieteinnahmen (praktisch natürlich, nicht steuerlich)?
Hat der Sohn eigene Einkünfte? (wenn nicht, müssen wohl auch keine Steuern gezahlt werden)

quote:
Er gibt sie wonirgends an,ausser bei den Unterhaltszahlungen

Das verstehe ich nicht. Wieso gibt er sie dort an?

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
christinenrw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Er hat die Wohnung 2000 gekauft.Die Finanzierung läuft auch auf seinem Namen,er hat sie sogar neu finanzieren lassen(niedriger Zinssatz,geringere Ratenhöhe)aber er hat die alten Verträge bei Gericht vorgelegt!Den Kaufvertrag beim Notar hat sein Sohn unterschrieben.So haben sie die damalige Eigenheimzulage erhalten(mein Mann hat schon ein Haus gehabt)Bei den Unterhaltsberechnungen hat er die Finanzierung für die Wohnung angegeben,auch das er Miete dafür bekommt!Sein Sohn war damals und auch heute am arbeiten.Er verdient sogar sehr gut.Mit der Steuerkarte verstehe ich auch nicht,der Richter hat ihm gestern dringend nahegelegt die Steuerklasse zu wechseln,ebenso sich als getrennt lebend anzumelden.Nun,das wird er nicht machen............

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo christinenrw,

vermutlich macht er (oder sein Sohn, wie auch immer) doch Verlust mit der Wohnung (sonst wäre es beim Unterhalt ja sogar ein Nachteil für ihn). Und dann sind auch keine Steuern zu zahlen; im Gegenteil, er würde eventuell noch etwas zurück bekommen.
Dass er aber Kosten für eine fremde Wohnung in die Unterhaltsberechnungen mit einbeziehen kann, kommt mir seltsam vor; ich kenne mich da aber garnicht aus.
Im Gegensatz zu deinen Fragen hier, welche sich nur um Nachteile für ihn handeln, könnte das sogar etwas für dich bringen. Ich würde in diesem Punkt nochmal im "Familienrecht" nachfragen, falls noch nicht geschehen (ich habe gesehen, dass du dort bereits aktiv warst, hab' aber keine Lust, das durchzulesen, weil: nicht mein Thema).

PS: Wußte denn der Richter nicht, wem die Wohnung gehört?

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
christinenrw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Stefan!

Die Anwälte wussten es mit der Wohnung,da er ja seid Jahren diese abbezahlt,gelte es als verbindlich-ob der Richter das wusste kann ich Dir leider nicht sagen.Nach den Unterlagen die er einreichte machte er plus minus =0.Aber er schloss einen günstigeren Finanzierungsplan bei seiner Bank ab,dadurch sind die Raten viel geringer-er macht also in Wirklichkeit ein plus-hat es aber nicht korrekt angegeben!So hat er bei vielen Dingen gemauschelt,aber ich versuche an die neuen Unterlagen zu kommen,fahre nächste Woche zu der Bank und versuche sämtliche Unterlagen von seinen Verpflichtungen sowie abgeschlossene Versicherungen zu bekommen!Er ist sehr lange krank geschrieben gewesen,und hat auch Zusatzversicherungen die er nicht angegeben hat...........also viel Lauferei für mich,denn ich werde Beschwerde bei Gericht einreichen,da das Urteil unter falschen Angaben gefällt wurde!

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