Guten Tag,
im Zuge eines Projektes arbeite ich derzeit für einen Zeitraum von ca. 2,5 Monaten jeden Arbeitstag direkt bei einem Kunden.
Die Lokation des Kunden befindet sich einige Kilometer von der Niederlassung meines Arbeitgebers entfernt; ich pendle täglich mit der S-Bahn dort hin.
Wenn ich Finanztip: Auswärtstätigkeit - Dienstreisen - Reisespesen richtig verstehe, liegt in meinem Fall somit um eine Auswärtstätigkeit vor, oder?
Mein Arbeitgeber hat sich vor dem Hintergrund, dass beim Kunden keine bezuschusste Kantine zur Verfügung steht, bereiterklärt, mir einen Zuschuss in Höhe von €4,10 pro Tag zum Mittagessen zu bezahlen.
Nach Finanztip: Verpflegungsmehraufwand / Reisespesen kann ich bis zu €6 pro Tag steuerfrei beziehen, solange ich mehr als 8 Stunden von zu Hause weg bin. Stimmt das?
Wird hierbei die Fahrzeit miteinberechnet? Meine reine Arbeitszeit beträgt knapp unter 8 Stunden; beziehe ich die Fahrtzeit mit ein, komme ich auf etwa 9,5 Stunden.
Kann ich die €4,10 pro Tag somit steuerfrei (und insbesondere sozialversicherungsfrei; steuertechnisch befinde ich mich unter dem Freibetrag) erhalten?
Vielen Dank und viele Grüße
-----------------
""
Steuerfreier Verpflegungsmehraufwand?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Fahrtzeit zählt dazu.
Die Differenz von 1,90 zu den 6€ kannst Du übrigens dann noch bei Deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
-----------------
" "
Okay, Zweiteres scheint für Dich nicht relevant zu sein, aber vielleicht interessiert es ja trotzdem jemand.^^
-- Editiert ab am 09.07.2012 08:55
Danke für die Antwort!
Mein Arbeitgeber besteht allerdings darauf, den Zuschuss steuerpflichtig (und SV-pflichtig) zu bezahlen.
Alles weitere solle ich "mit meinem Steuerberater klären" (als ob ich einen hätte...).
Habe ich Chancen, die SV-Beiträge durch eine Steuererklärung (und Angabe von Auswärtstätigkeit) vom Finanzamt zurückzuerhalten?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Antwort!
Hmm - schade.
Kann ich denn irgendwie gegenüber meinem Arbeitgeber darauf drängen, das er mir Verpflegungsmehraufwand statt Essensgeldzuschuss bezahlt, wenn sowieso eine Auswärtstätigkeit vorliegt?
Für ihn müsste das ja kaum ein Unterschied bedeuten, oder?
-----------------
""
quote:
Für ihn müsste das ja kaum ein Unterschied bedeuten, oder?
Für ihn ist das auch günstiger, da auch der AG die entsprechenden SV-Beiträge spart.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten