Steuererklärungen 2010/2011

31. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
greyhound1174
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärungen 2010/2011

Hallo Zusammen,

ich hätte gleich einige wenige Fragen bzgl. meiner Steuererklärungen für 2009/2010.

1) Unterstützung Bedürftiger Personen:
Ich unterstütze meine Lebensgefährtin, die bei mir seit 7 Jahren wohnt (eheähnl. Lebensgemeinschaft), nun jedes Jahr finanziell. Sie hatte Bafög-Bezüge (Ausbildung) in 2010 gehabt, welche ich ja neben den Beiträgen zur Pflege- u. Krankenversicherung angeben muß. Wenn ich das richtig verstehe, dann werden die Bafög-Bezüge von dem Freibetrag i.H.v. 8004Euro abgezogen und die Versicherung(en) hinzugerechnet. Ich verstehe jedoch irgendwie nicht, was mit mit dem anrechnungsfreien Betrag von 624Euro gemeint ist. Bezieht sich das nun auf den Monat oder hat der zu Unterstützende das nur im kompletten Jahr und auf dieses gerechnet frei?

Wie verhält es sich mit allen anderen Kosten für Ausbildung wie Fahrtkosten etc. oder auch Krankheitskosten oder ist das alles mit dem Höchstbetrag von 8004Euro automatisch erschlagen?

Für das Jahr 2009 war der Höchstbetrag ja etwas geringer und die Kosten für die Krankenkasse können nicht abgesetzt werden. Gibt es hier auch Möglichkeiten, diese Kosten irgendwo mit aufzuführen?

Evtl. hat noch jemand Tipps, was man bezgl. einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft noch angeben kann...

2)Ich habe 2010 meine Lebensversicherung auszahlen lassen - allerdings vor Ablauf und mit entsprechend hohen Einbußen.Ich habe auch eine Abrechnung darüber bekommen bzgl. der Kapitalertragssteuer. Wo muß ich denn diese nun angeben und wie?

Vielen Dank im Voraus,
Gruß
greyhound

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die anzurechnenden Einnahmen und Bezüge werden um 624€ gekürzt, bevor sie vom Höchstbetrag von 8.004€ abgezogen werden.

Andere Kosten sind mit dem Freibetrag abgegolten.

Die Lebensversicherung musst Du gar nicht angeben, da die Steuerpflicht mit Zahlung der Abgeltungssteuer erfüllt ist.



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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die Lebensversicherung musst Du gar nicht angeben, da die Steuerpflicht mit Zahlung der Abgeltungssteuer erfüllt ist.



Ja, aber dann zahlt er doch 30 (?) %. Wenn sein persönlicher Steuersatz niedriger ist, sollte er nicht auf die Rückzahlung vezichten, dem FA nichts schenken.

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#3
 Von 
greyhound1174
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

@hh: das gilt aber doch nicht für bafög-bezüge oder?! und wieso soll ich darauf verzichten, die gewinnertragssteuer anzusetzen? die ist doch extra von der versicherung für die steuerbehörde separat ausgewiesen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Anrechnung gilt auch für BaföG-Bezüge.

Hinsichtlich der LV hat flawless recht damit, dass sich die Angabe lohnt, sofern der persönliche Spitzensteuersatz unter 25% liegt. Bei einem Single müsste das zu versteuernde Einkommen unter 15.500€ pro Jahr liegen. Wenn man darüber liegt, dann werden die Erträge mit 25% besteuert und die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% gegengerechnet. Da das ein Nullsummenspiel ist, ist man nicht verpflichtet, die Einkünfte aus der LV anzugeben.

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