Steuererklärung trotz Steuerklasse 1?

10. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 111x hilfreich)
Steuererklärung trotz Steuerklasse 1?

Halli hallo,

angenommen Person A ist singel und geht einer Angestelltentätigkeit nach. keine kinder oder sonst irgendwas. Steuerklasse 1 Arbeitsweg ist minimal und auchs onst fallen keine Werbungskosten an. 2 Wochen Krank im gesamten jahr, keine ersatzleistungen. lediglich die Pauschale kann geltend gemacht werden.

Muss diese Person jetzt zwingend eine Einkommenssteuererklärung machen? normalerweise wird doch aufgrund der Steuerklasse das abgeführt, was abgeführt werden muss, oder bin ich jetzt falsch?

Finanzamt will unbedingt eine Steuererklärung haben, erstattung würde wenige euro betragen, allerdings würde der steuerberater ein vielfaches von dem kosten.

Gibts eine grundlage, nach der man die Erklärung nicht machen muss?!

danke
casper

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
terral
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 31x hilfreich)

Die Steuererklärungspflicht steht in § 25 EStG , die Ausnahmen (vor allem für Personen mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit) in § 46 EStG , einfach mal durchlesen... Was ist die Begründung des FA? Vielleicht einfach mal nachfragen. Die Steuererklärung ist im Übrigen auf kinderleicht bei Arbeitnehmern, einfach Formular abholen oder downloaden, ausfüllen, fertig. Dauert zehn Minuten... Insbesondere wenn es eine Erstattung geben sollte, wie beschrieben, dann ist das ja auch leicht verdientes Geld...

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16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Nach Deiner Darstellung bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Warum das Finanzamt Dich trotzdem auffordert, eine Steuererklärung abzugeben, kann ich nicht erkennen. Ruf doch einfach mal dort an und frag nach.

Ich schließe mich terral an, dass man für eine Steuererklärung wie in Deinem Fall keinen Steuerberater benötigt.

Letzlich muss man nur die erste Seite des Mantelbogens ausfüllen, auf Seite 2 in Zeile 34 ein Kreuzchen bei "lt. Anlage N" und in Zeile 40 ein Kreuzchen bei Anlage Vorsorgeaufwand machen und außerdem die Angaben aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die entsprechenden Felder der Anlage N und der Anlage Vorsorgeaufwand übertragen.

Das sollte man auch alleine schaffen.

Beim Rest muss man nur dann etwas ausfüllen, wenn man zusätzlich etwas abzusetzen hat. Wenn Du Kirchensteuer zahlst, so kannst Du diese z.B. in Zeile 46 auf der Seite 2 des Mantelbogens eintragen.

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