Steuererklärung mit Steuerklasse I

18. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.12.2020 13:56:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung mit Steuerklasse I

Hallo Zusammen,

Informationen zu mir :
Ich (22 Jahre und ledig) bin zurzeit Arbeitnehmer und befinde mich auch in der Steuerklasse I.
Ich habe keine Kinder und verdiene auch im Jahr mehr als 19.000€.
Natürlich beziehe ich auch nur von einer Stelle mein Einkommen bzw. habe nur einen Arbeitgeber.
Im Arbeitsmarkt befinde ich mich seit 2015 und hatte auch dort nur den einen Arbeitgeber, also arbeite seit 3 Jahren im selben Unternehmen.
Meine Frage:
>>>Bin ich zur eine Steuererklärung verpflichtet? <<<<
Mein Gedanke:
Es gibt ja einen Grundfreibetrag für Singles dieser ist soweit ich weiß 9.000€. Jedoch verdiene ich deutlich mehr im Jahr, was mir die Sache Gedanklich etwas schwierig macht. Ich habe mich erkundig, dass Leute die ledig ist, keine Kinder haben und nur Einkunft aus einer Stelle beziehen auch Steuerklasse I sind, NICHT zur einer Steuererklärung verpflichtet sind. Weil dort der Arbeitgeber bereits die notwendigen ausgerechneten Steuern an das Finanzamt liefert. Ich habe auch selber KEINE Aufforderung vom Finanzamt erhalten, eine Steuererklärung abzugeben... was für mich eigentlich heißt, dass ich nicht verpflichtet bin. Ich würde aber trotzdem erfahren (nicht das es ein Fehler ist), ob ich verpflichtet bin oder nicht.

PS: Ich habe in den 3 Jahren NOCH keine Steuerklärung abgegeben.

Vielen Dank im Voraus! :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Bin ich zur eine Steuererklärung verpflichtet? Nein.
Es gibt ja einen Grundfreibetrag für Singles dieser ist soweit ich weiß 9.000€. Ja und? Der wird von Ihrem Arbeitgeber beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer berücksichtigt.
Ich habe in den 3 Jahren NOCH keine Steuerklärung abgegeben. Nun ja - falls Sie vorher eine Ausbildung gemacht haben, könnte sich das mindestens für das Jahr des Ausbildungsendes lohnen. Und vermutlich wäre es auch nicht zu spät dafür (Sie haben 4 Jahre Zeit für eine freiwillige Erklärung).
Ich habe auch selber KEINE Aufforderung vom Finanzamt erhalten, eine Steuererklärung abzugeben... was für mich eigentlich heißt, dass ich nicht verpflichtet bin. SIE sind tatsächlich nicht verpflichtet - andere Leute schon. Und da ist nie sinnvoll, zu warten, ob man nicht irgendwann zu einer Erklärung aufgefordert wird, sondern man sollte sich vorher schlau machen. Sie tun das ja gerade, aber da das hier auch andere Leute lesen, wollte ich es mal erwähnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.12.2020 13:56:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort !
Eine Sache verstehe ich nicht, ich habe ja 4 Jahre eine (freiwillige) Steuereklärung abzugeben. Wenn ich nach diesen 4 Jahren keine abgebe, was passiert dann ? Werde ich dann aufgefordert eine abzugeben? Oder habe ich dann auf gut deutsch gesagt einfach Pech wenn ich es verpasse (wegen des Geldes)?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.12.2020 13:56:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung bin noch neu hier :)

Zitat (von muemmel):

Nun ja - falls Sie vorher eine Ausbildung gemacht haben, könnte sich das mindestens für das Jahr des Ausbildungsendes lohnen. Und vermutlich wäre es auch nicht zu spät dafür (Sie haben 4 Jahre Zeit für eine freiwillige Erklärung).


Bezieht sich es NUR darauf, dass WENN ich eine Ausbildung gemacht habe?:

Ich verstehe es so, dass wenn ich eine Ausbildung gemacht habe, habe ich 4 Jahre Zeit eine FREIWILLIGE Erklärung abzugeben. -> ist das richtig?

Zitat (von muemmel):

(Sie haben 4 Jahre Zeit für eine freiwillige Erklärung).


Bezieht sich diese Aussage ebenfalls auf die Ausbildung?:

Was passiert wenn ich in den 4 Jahren keine abgebe? Werde ich dann aufgefordert?
Wenn ich lese das es freiwillig ist, und ich dazu 4 Jahre Zeit habe, verstehe ich es so, dass es nach 4 Jahren Pflicht wird, dass ich eine abgegeben muss und das obwohl ich ledig, Arbeitnehmer, Geld nur aus dieser Stelle beziehe und Steuerklasse I bin. Verstehe ich das so richtig?

Vielen Dank im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat 4 Jahre Zeit für die Abgabe einer Steuererklärung. Wenn man sie bis dahin nicht abgegeben hat, kann man eine mögliche Steuererstattung nicht mehr bekommen.

Ansonsten passiert nichts, d.h. das Finanzamt freut sich, dass es durch die nicht erfolgte Abgabe Arbeit gespart hat und ggf. zusätzliche Steuereinnahmen generiert hat.

Zur Erklärung: In (fast) allen Fällen, in denen das Finanzamt Steuern nachfordern könnte, besteht auch eine Abgabepflicht.

Ob Du einen Erstattung erhältst und wie hoch die ausfällt hängt von Deinen persönlichen Verhältnissen ab.

Wie weit ist z.B. Dein Weg zur Arbeit? Zahlst Du Kirchensteuer?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ein wichtige Frage ist, ob der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich macht (erkennbar auf der Dezember-Abrechnung, oder im Lohnbüro fragen - ab 10 Mitarbeitern ist das sogar Pflicht).

Der Grund ist, dass bei unterschiedlichen Löhnen auch Steuern in unterschiedlicher Höhe anfallen (und zwar nicht proportional sondern progressiv); allein sowas wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bewirkt da schon etwas.
Und der Jahresausgleich bereinigt das dann wieder.

Wenn der Arbeitgeber keinen gemacht hat dann sollte man selber eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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