Steuererklärung in Deutschland / Lebe im Ausland

2. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Shirin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärung in Deutschland / Lebe im Ausland

Guten Morgen,

ich hoffe, dass ich hier Antowrten auf meine Fragen erhalten werde.

Zur Erklärung: Meine Ehemann und ich leben seit einem Jahr in Südafrika. Meine Ehemann arbeitet für einen südafrikanischen Arbeitgeber und bezhalt hier auch Steuern. Ich arbeite für einen deutschen Arbeitgeber und bezahle in Deutschland Steuern.
Wir besitzen in Deutschland keinen Wohnsitz mehr. Ich erhalte auch keine Lohnsteuerkarte von Deutschland. Lt. meiner Gehaltsabrechnung werde ich mit Steuerklasse eins abgerechnet. Ich besitze einen Arbeitsvertrag nach südafrikanischen Recht. Ich muss hier in Südafrika keine Steuern bezahlen da ich unter die Grenze liege wo man hier Steuern bezahlen muss.

Meine Fragen:
1. Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung machen ? wenn ja,
2. Muss ich das Einkommen meines Ehemannes mit angeben obwohl er hier in Südafrika Steuern bezahlt ?
3. Kann ich bei der Steuererklärung getrennt lebend angeben wenn ich sowieso mit Steuerklasse eins abgerechnet werde ?
4. Kann ich auch die Fahrtkosten mitangeben ? (Fahre täglich 160 Kilometer zur Arbeit und zurück)

Ich bedanke mich Vorab für die Antworten.

Liebe Grüße aus Südafrika

Shirin


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Durch die einbehaltene Lohnsteuer ist die Steuerpflicht in Deutschland abgegolten (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG ).

Die Beantragung einer freiwilligen Veranlagung zur Einkommensteuer (§ 50 Abs. 2 Nr. 4 b) EStG ) ist in Deinem Fall nicht möglich, da Du keinen Wohnsitz in einem EU/EWR-Mitgliedsstaat hast (§ 50 Abs. 2 Satz 7 EStG ).

Die Berechnung der Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse I ist gemäß § 39d EStG korrekt. Nach § 39d Abs. 2 EStG kannst Du Dir die anfallenden Werbungskosten (Entfernungspauschale) in die Bescheinigung des Betriebsstättenfinanzamtes eintragen lassen. Damit kannst Du dann jedenfalls für die Zukunft aufgrund der hohen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Steuern sparen. Falls Du angibst, die Strecke mit dem eigenen PKW zu fahren, wirst Du jedoch nachweisen müssen, dass Dein PKW tatsächlich eine entsprechend hohe jährliche Kilometerleistung hat.

Warum Du falsche Angaben hinsichtlich Deines Familienstandes machen möchtest, leuchtet mir nicht so richtig ein.



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-- Editiert am 02.12.2009 13:15

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shirin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

vielen Dank für Deine Antwort. Das war sehr hilfreich.

Bzgl. dem Familienstand hatte ich gehört, dass das Gehalt meines Ehegatten bei mir mitangerechnet wird und das wäre meines Erachtens nicht fair, da er hier in Südafrika bereits Steuern bezahlt und ich vom Arbeitgeber mit der Steuerklasse 1 abgerechnet werde.

Grüße aus Südafrika

Shirin

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Bzgl. dem Familienstand hatte ich gehört, dass das Gehalt meines Ehegatten bei mir mitangerechnet wird und das wäre meines Erachtens nicht fair, da er hier in Südafrika bereits Steuern bezahlt


Das gilt nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Du bist jedoch in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig.

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