Steuererklärung / getrennte Veranlagung

23. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
germany123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuererklärung / getrennte Veranlagung

Hallo,

habe mal folgende Frage:

Bin seit April geschieden und da mein Ex diverse Schulden hat, die er alleine zu vertreten hat - u.a. auch erhebliche Steuerschulden - habe ich für die rückwärtigen Veranlagungszeiträume die getrennte Veranlagung beantragt - diesem Antrag wurde stattgegeben - bedeutet: Er muss 100% zahlen und ich NULL, was auch richtig ist, da es sich um SEINE "Baustelle" handelte. Die jahre 2007-2009 waren noch nicht erklärt. Aus diesem grund habe ich meine Erklärung abgegeben und die getrennte Veranlagung ebenfalls beantragt. Da ich nach Klasse V abgerechnet wurde, steht mir eine entsprechende Rückzahlung zu. Vor einigen Wochen erhilet ich eine neue Steuernummer - ansonsten keine weitere Reaktion. Es gabe weder eine Nachfrage noch einen Steuerbescheid. Ich weiß, dass mein Ex mittlerweile auch seine Erklärungen abgegeben und ebenfalls der getrennten Veranlagung "zugestimmt" hat.

Wann kann ich mit einer Steuerrückzahlung rechnen? Wenn ich den Internetrechner nutze und dort einen Vergleich zwischen Stkl. V und StKL. 1 ziehe, habe ich eine erhebliche Differenz, die mir zustünde.

Behält ggf. das Finanzamt diesen Erstattungsbetrag ein obwohl ich getrennte Veranlagung beantragt hatte? Wie lange dürfen die sich Zeit lassen für die Erstattung?

... wäre nett, wenn mir jemand entsprechende Ratschläge geben kann - auch wie ich weiter mit dem FA kommuniziere, da die auf eine zugesandte Mail mit Nachfrage ebenfalls nicht reagiert haben.

DANKE und eine schöne Woche!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Die Frage nach der Bearbeitungsdauer kann man pauschal nicht beantworten.
Im Zweifelsfall beim zuständigen Bearbeiter telefonisch nachfragen.

quote:
Behält ggf. das Finanzamt diesen Erstattungsbetrag ein obwohl ich getrennte Veranlagung beantragt hatte?
Nur wenn du eigene Steuerschulden hast oder bei Dritten Schulden hast und diese beim FA die evtl. Erstattungsansprüche gepfändet haben.


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#2
 Von 
germany123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

@Tom998

Danke für den Hinweis, nein, das trifft alles nicht zu!!!

Ärgere mich halt nur, dass sich das FA so verdammt lange Zeit lässt - die Erklärungen liegen dort mittlerweile seit mehr als 8 Wochen und ausser Anlage "N" gibt es nichts zu berücksichtigen.

Vermute daher, dass die es VORSÄTZLICH hinauszögern, da sie mir einen höheren Betrag erstatten müssen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Das kann während der Sommerferien durchaus mal passieren. Die Bearbeitung der Erklärungen erfolgt nach Eingangsdatum.
Ich würde mich telefonisch nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Wenn besondere Gründe vorliegen und du auf die Erstattung zwingend angewiesen bist, kannst du das bei dieser Gelegenheit direkt vorbringen.

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