Hallo, ich muss meine Steuererklärungen ab dem Jahr 2012 noch erstellen :-( Habe hier ein wenig geschludert. Folgende Fragen: Ich habe im Dezember 2012 geheiratet. Muss ich für dieses Jahr eine eigene Erklärung oder eine gemeinsame Erklärung abgeben? Könnte es Ärger wegen der Fristen geben (Bin noch nicht vom FA angeschrieben worden). Wo komme ich noch an die Formulare?
Vielen Dank!
Steuererklärung ab 2012
Haben Sie sich versteuert?
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Könnte es Ärger wegen der Fristen geben Keine Ahnung - es fehlen ja sämtliche Details. Welche Steuerklasse hatten Sie? Wurden Lohnersatzleistungen (Alg 1, Elterngeld, Krankengeld etc.) bezogen?
-- Editiert von muemmel am 18.11.2016 12:56
Hallo Muemmel,
vielen Dank für den Hinweis. Habe keine Lohnersatzleistungen erhalten und meine Steuerklasse war 1. Sind weitere Angaben erforderlich, und wie siehst du die übrigen Sachverhalte?
Beste Grüße!
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Sie sind verheiratet - da können Sie nicht Klasse 1 haben. Wir reden hier doch von mehreren Erklärungen, nicht nur der von 2012, sondern auch 2013-2015.
...habe in 2012 geheiratet und meine Frau und ich waren in diesem Jahr in 1. Ab 2013 war ich dann in 3 und meine Frau in 5. Es müssen noch die Steuererklärung von 2012 bis aktuell erstellt werden. Bin mir nicht sicher, ob wir schon in 2012 eine gemeinsame Erklärung abgeben müssen/sollen, oder noch jeder für sich. Was würde hier Sinn machen? Mein Frau arbeitet teilzeit und verdient entsprechend weniger. Wir haben eine gemeinsame Tochter (14 J.). Das Kindergeld erhalte ich (ÖD).
Beste Grüße und Danke für jeden Tipp!
-- Editiert von huluecke am 19.11.2016 18:51
Was würde hier Sinn machen? Von Ausnahmen abgesehen, macht nur die gemeinsame Veranlagung Sinn. Und da wir jetzt wissen, daß Sie beide in Klasse 3/5 waren, kann man nun auch sagen, daß es mindestens in Form von Verspätungszuschlägen Ärger geben wird (wenn eine Nachzahlung an das FA rauskommt - bei Steuerstattung nicht). Die Steuererklärung sind jährlich für das Vorjahr fällig, und zwar bis zum 31.05.
Wo komme ich noch an die Formulare? Im Web natürlich - für die Jahre bis 2012 ist das gar kein Problem.
Wird zwar meistens so praktiziert, ist aber nicht ganz richtig, vgl AEAO zu §152, hier Nr.7Zitat(wenn eine Nachzahlung an das FA rauskommt - bei Steuerstattung nicht) :
Zitat:Ein Verspätungszuschlag kann auch festgesetzt werden, obwohl es aufgrund von Anrechnungsbeträgen zu einer Erstattung gekommen ist oder wenn ein oder zwei der in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO genannten und in jedem Fall zu prüfenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
taxpert
...ok, dann werde ich es mal versuchen.;-) Könnt ihr mir ein gutes online Portal hierfür empfehlen?
Vielen Dank!
...VD, ich suche auch nach einer Möglichkeit meine Erklärung online zu erstellen. Gibt es hier ggf. eine Empfehlung?
Das einzig kostenlose was mir einfällt wäre die gute alte Elstersoftware.
...ok, und welche kostenpflichtigen wären zu empfehlen??
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