Steuererklärung ab 2012

18. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
huluecke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung ab 2012

Hallo, ich muss meine Steuererklärungen ab dem Jahr 2012 noch erstellen :-( Habe hier ein wenig geschludert. Folgende Fragen: Ich habe im Dezember 2012 geheiratet. Muss ich für dieses Jahr eine eigene Erklärung oder eine gemeinsame Erklärung abgeben? Könnte es Ärger wegen der Fristen geben (Bin noch nicht vom FA angeschrieben worden). Wo komme ich noch an die Formulare?
Vielen Dank!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Könnte es Ärger wegen der Fristen geben Keine Ahnung - es fehlen ja sämtliche Details. Welche Steuerklasse hatten Sie? Wurden Lohnersatzleistungen (Alg 1, Elterngeld, Krankengeld etc.) bezogen?

-- Editiert von muemmel am 18.11.2016 12:56

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
huluecke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Muemmel,
vielen Dank für den Hinweis. Habe keine Lohnersatzleistungen erhalten und meine Steuerklasse war 1. Sind weitere Angaben erforderlich, und wie siehst du die übrigen Sachverhalte?
Beste Grüße!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Sie sind verheiratet - da können Sie nicht Klasse 1 haben. Wir reden hier doch von mehreren Erklärungen, nicht nur der von 2012, sondern auch 2013-2015.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
huluecke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

...habe in 2012 geheiratet und meine Frau und ich waren in diesem Jahr in 1. Ab 2013 war ich dann in 3 und meine Frau in 5. Es müssen noch die Steuererklärung von 2012 bis aktuell erstellt werden. Bin mir nicht sicher, ob wir schon in 2012 eine gemeinsame Erklärung abgeben müssen/sollen, oder noch jeder für sich. Was würde hier Sinn machen? Mein Frau arbeitet teilzeit und verdient entsprechend weniger. Wir haben eine gemeinsame Tochter (14 J.). Das Kindergeld erhalte ich (ÖD).
Beste Grüße und Danke für jeden Tipp!

-- Editiert von huluecke am 19.11.2016 18:51

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Was würde hier Sinn machen? Von Ausnahmen abgesehen, macht nur die gemeinsame Veranlagung Sinn. Und da wir jetzt wissen, daß Sie beide in Klasse 3/5 waren, kann man nun auch sagen, daß es mindestens in Form von Verspätungszuschlägen Ärger geben wird (wenn eine Nachzahlung an das FA rauskommt - bei Steuerstattung nicht). Die Steuererklärung sind jährlich für das Vorjahr fällig, und zwar bis zum 31.05.
Wo komme ich noch an die Formulare? Im Web natürlich - für die Jahre bis 2012 ist das gar kein Problem.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
(wenn eine Nachzahlung an das FA rauskommt - bei Steuerstattung nicht)
Wird zwar meistens so praktiziert, ist aber nicht ganz richtig, vgl AEAO zu §152, hier Nr.7
Zitat:
Ein Verspätungszuschlag kann auch festgesetzt werden, obwohl es aufgrund von Anrechnungsbeträgen zu einer Erstattung gekommen ist oder wenn ein oder zwei der in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO genannten und in jedem Fall zu prüfenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
huluecke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

...ok, dann werde ich es mal versuchen.;-) Könnt ihr mir ein gutes online Portal hierfür empfehlen?
Vielen Dank!

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
huluecke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

...VD, ich suche auch nach einer Möglichkeit meine Erklärung online zu erstellen. Gibt es hier ggf. eine Empfehlung?

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das einzig kostenlose was mir einfällt wäre die gute alte Elstersoftware.

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#11
 Von 
huluecke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

...ok, und welche kostenpflichtigen wären zu empfehlen??

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