Steuererklärung - Fahrtkosten für Ausbildung

29. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stine
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - Fahrtkosten für Ausbildung

Hallo zusammen,

Ich mache neben meinem Hauptjob eine Ausbildung in einer anderen Branche.

Diese Ausbildung erfordert, dass ich mind 4x die Woche ca 30 Km zurücklegen muss.

Zwischen dem Ausbilder und mir besteht die Vereinbarung, dass ich nichts für die Ausbildung bezahle, dafür aber nach Beendigung der Ausbildung eine Zeit lang an ihn gebunden bin.

Nun zu meiner Frage: Wenn ich die Fahrtkosten (Bücher etc) bei der Steuererklärung angebe und mein Ausbilder mir das bestätigt. Muss er mich dann seinerseits vorher irgendwo anmelden, bzw entstehen ihm dadurch Nachteile??

Viele Grüsse
Stine

-- Editiert von Stine am 29.04.2006 10:25:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 77x hilfreich)

hi,
nein Du hast keine Probleme wenn Du was für deine Ausbildung im nicht ausgeübten Beruf
Kosten geltend machst, Du mußt nur deine Ausbildung nachweisen können.
Dein Arbeitgeber muß dich deswegen nicht irgendwo anmelden.
liebe grüsse
lara

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stine
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lara,

vielen Dank für Deine Antwort.

Das klingt sehr gut !! :)

Ein schönes Wochende wünsch ich Dir !!

LG Stine

0x Hilfreiche Antwort

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