Steuererklärung - muss ich mit Nachzahlungen rechnen?

23. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
thedevil
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - muss ich mit Nachzahlungen rechnen?

Hallo
Habe da mal eine Frage.
Ich hab dieses Jahr geheiratet.Da mein Mann Frührentner ist, braucht er ja keine Steuer zahlen also hat er Steuerklasse 5 und ich 3. Wer kann mir sagen ob ich auf grund dieser Konstelation zur nachsten Steuererklärung
mit Nachzahlungen zu rechnen habe.(weil Rentner mit kleiner Rente ja sowieso keine Steuern Zahlen
vielen Dank im voraus

-- Editiert von thedevil am 23.10.2005 15:15:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Sie haben mit keinen Nachzahlungen zu rechnen.

Miledy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thedevil
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für diese schnelle Antwort
da ich auch noch voll Berufstätig bin, meinte ein Verwanter von mir, das der Verdienst und die Rente doch irgentwie zusammengerechnet wird und ich bei der Steuererkärung kräftig nachzahlen müsste

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Antwort vom Miledy ist leider so nicht richtig.

Dass die Rente steuerfrei ist, weil von ihr keine Steuern direkt abgezogen werden, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Steuerpflicht für einen noralen Rentener liegt aber im Regelfall bei 0€.

In diesem Fall ist es aber anders. Du musst mit einer Steuernachzahlung rechnen. Das gilt eventuell niht für dieses Jahr, wenn Du über einen längeren zeitraum noch nach Steuerklasse I versteuert wurdest, wird aber in den kommenden Jahren wohl so sein.

Die Rente Deines Mannes muss in der Anlage SO angegeben werden. Sie unterliegt aber je nach Rententyp nur zu einem gewissen Teil der Steuerpflicht. Wahrscheinlich müssen 50% der Rente versteuert werden.

Bei dieser Kostellation seid Ihr übrigens dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SThielt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist leider nicht möglich, darauf eine konkrete Antwort zu geben. Es kommt darauf an, wann Sie geheiratet haben, d. h. wie lange bei Ihnen der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse I oder II vorgenommen wurde.

Weiterhin hat sich die Besteuerung der Renten mit Einführung des sog. "Alterseinkünftegesetzes" radikal geändert. Bis einschl. 2004 wurden die Renten mit einem "Ertragsanteil" besteuert. Dieser Anteil richtete sich nach dem vollendeten Lebensjahr zum Renteneintritt. Bei vollendetem 65. Lebensjahr betrug der Ertragsanteil 27%. Bei vollendetem 60. Lebensjahr 32%. Je älter jemand war, um so geringer war auch der zu versteuernde Ertragsanteil.
Seit dem 01.01.2005 ist das anders. Die Renten werden nun grundsätzlich zu 50% steuerpflichtig. Während jemand, der seit dem vollendeten 65. Lebensjahr eine Rente in Höhe von 12.000,-- € bezieht, früher nur den Ertragsanteil von 27% = 3.240,-- Euro versteuern musste, muss er ab diesem Jahr 50% = 6.000,-- € versteuern. Dieser Satz von 50% wird jährlich schrittweise angehoben! In den nächsten Jahren um jeweils 2%, viel später dann um 1%, so dass ab dem Jahre 2040 die Renten zu 100% steuerpflichtig sein werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Erhöhung um 2% jährlich gilt aber nicht für diejenigen, die bereits Rente beziehen. Für diese Personengruppe bleibt es bei 50%.

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