Steuererklärung - Zahlung für abgeschlossenen Posten erst im neuen Jahr

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
pallers
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - Zahlung für abgeschlossenen Posten erst im neuen Jahr

Ich wickel die Steuererklärung über einen Steuerberater ab und lasse Ihm meine Einnahmen/Ausgabenrechnung, sowie alle Belege immer zum Jahresende zukommen. Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und habe pro Jahr ein paar Rechnungen die die verschicke. Jetzt habe ich meine Steuerunterlagen für das Jahr 2015 schon abgewickelt und erst im Jahr 2016 eine Zahlung für 2015 bekommen. Wie gehe ich dann mit den offenen Beträgen um?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich bin der Meinung, dass es in solchen Fällen auch die Möglichkeit gibt den Betrag noch im alten Jahr zu verbuchen. Das gilt aber nur, wenn er direkt am Anfang des Jahres eingeht (7 Tage). Bezüglich der genauen Frist bin ich mir nicht sicher.

Aber, wie @Eugenie schon sagte, du hast einen Spezialisten an der Hand. Lass ihn für sein Geld arbeiten.

Gruß

Shihaya

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