Steuererklärung - Welches PC Programm ist denn hier zu empfehlen?

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)
Steuererklärung - Welches PC Programm ist denn hier zu empfehlen?

Guten Morgen,

ich habe bisher immer die Steuererklärung durch eine Steuerberaterin machen lassen. Das wird mir aber jetzt zu teuer. Letztes Jahr hat es mich ca. 300 EURO gekostet... Ich würde jetzt gerne die Steuererklärung selbst machen, hab aber keinen blassen Schimmer... Welches PC Programm ist denn hier zu empfehlen? Es sollte wenn möglich, viele Eventuealitäten berücksichtigen :o).

Kurz zu meiner Sache:

Ich war bis Feb. 2007 Miteigentümerin eines Hauses, danach habe ich das ganze Haus gekauft. D. h. ich muss für Jan + Feb doch schon mal 2 Erkärungen machen, oder?

Ausserdem vermiete ich Wohnraum und bin freiberuflich noch tätig.

Wäre schön, wenn es ein Idiotensicheres Programm gäbe :o)

Danke!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Egal wie kompliziert es wird, es wird nur eine Erklärung pro Jahr gemacht.

Für die private Steuererklärung gut geeignet ist z.B. Die 'Steuer-Sparerklärung', für die auch hier links Werbung gemacht wird. Auch empfehlenswert ist WISO-Steuer 2008.

Die genannten Fallgestaltungen kann man dort komplett eingeben. Gerade bei Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit sollte man aber dennoch über eigene steuerrechtliche Kenntnisse verfügen. Die dabei möglichen umfangreichen Fallgestaltungen lassen sich nicht umfassend in so eine Software abbilden.

Wenn man eine alte durch einen Steuerberater erstellte Steuererklärung hat, ist das aber bereits eine gute Hilfestellung.

Dennoch sollte man sich bei völliger Anhungslosigkeit und gleichzeitig Einkünften aus vermietung, sowie freiberuflicher Tätigkeit gut überlegen, ob man dieses Thema nicht doch besser an einen steuerberater abgibt.

Idiotensicher ist für diese Fälle kein Programm.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

mh... jetzt weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll :o) ich werd mir die vom letzten jahr mal anschaun und dann entscheiden wie ich es mache.

danke schon mal!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

mh... jetzt weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll :o) ich werd mir die vom letzten jahr mal anschaun und dann entscheiden wie ich es mache.

danke schon mal!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

nochmal kurz ich...

wegen den zwei steuererklärungen... also ich hatte letztes jahr auch zwei... einmal auf meinen namen und eine auf den namen der grundstücks/hausgemeinschaft... so irgendwie war das... werd ich mir nochmal näher anschaun!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Dann ist für das Jahr noch eine Feststellungserklärung (wie bisher) abzugeben in der die Einkünfte der Zeiten zu erklären sind, wo noch mehrere Personen an der Gemeinschaft beteilgt waren. Ab dem Zeitpunkt, wo Ihnen das Objekt allein gehört, müssen Sie selbst die Einkünfte auf der Anlage V erklären. Die Papier-Anlage V hat hierzu auch Erläuterungen parat.

Vordrucke findet man z. B. auf www.hmdf.hessen.de unter >Vordrucke.

+

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.663 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen