Moin!
Kann ich für 2006 meine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nachträglich zu meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?
Wenn ja, wie muss ich das machen?
Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Gruß aus dem Wangerland
Steuererklärung - Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nachträglich geltend machen?
27. Februar 2008
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Frage vom 27. Februar 2008 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nachträglich geltend machen?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2008 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
1. Sind die Beiträge überhaupt steuerlich absetzbar? Das hängt von der Form der betrieblichen Altersvorsorge ab.
2. Ist der Steuerbescheid 2006 bereits rechtskräftig?
Wenn eine der beiden Fragen mit Nein beantwortet wird, dann kannst Du nichts mehr machen.
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