Steuererklärung Abschreibung Haus - Wertbestimmung?

22. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sim-on23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Abschreibung Haus - Wertbestimmung?

Hallo Community:),

folgende Situation:

Ein Geschwisterpaar erbt zusammen ein ca. 20 Jahre altes Haus, das von dem Vater selbst erbaut und bewohnt wurde.
Jetzt wird das Haus zum Teil vermietet (Wohngemeinschaft, ein Erbe wohnt noch drin), so dass alle Kosten + Kredit + einige Rücklagen gedeckt sind.

Da das Haus erstmalig vermietet wird, muss der Abschreibungswert in der Feststellungserklärung festgelegt werden. Eine Rückfrage beim Finanzamt hat ergeben, dass Schätzungen nicht anerkannt werden, und nur Rechnungen/Belege zählen.

Ist diese Auskunft korrekt? Dieses könnte mir der (sehr aufwendigen) Aufsummierung vieler einzelner teils verblichenen Baumarktbelege zwar erfolgen, deckt aber die Eigenleistung nicht ab. Also wer ein Haus mit viel Eigenleistung erbaut und dann vermietet ist grundsätzlich steuerlich benachteiligt gegenüber jemand der das Haus bauen lässt ? Ist das so?

Alternative wäre die Übernahme des Wertes aus dem Bauantrag bei der Stadt möglich, wobei der vor Baubeginn festgelegt wurde.

Freue mich über Ihre Antworten,

Dank und Gruß!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Ist diese Auskunft korrekt? Dieses könnte mir der (sehr aufwendigen) Aufsummierung vieler einzelner teils verblichenen Baumarktbelege zwar erfolgen, deckt aber die Eigenleistung nicht ab. Also wer ein Haus mit viel Eigenleistung erbaut und dann vermietet ist grundsätzlich steuerlich benachteiligt gegenüber jemand der das Haus bauen lässt ? Ist das so?
Ja, das ist korrekt und hat mit Benachteiligung nichts zu tun. Fiktive Aufwendungen können halt nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und Eigenleistung ist nicht absetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sim-on23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Antworten :)

Wie sind eure/Ihre Empfehlungen hinsichtlich des Nachweises der Baukosten?

Mit altem Bauantrag versuchen, oder erkennt das Finanzamt echt nur Belege an?
Es handelt sich nicht um besonders große Beträge (Baukosten ca. 200.000DM ).

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