Hallo Gemeinde,
und zwar geht es um folgendes. Ich möchte demnächst das erste mal meine Steuererklärung machen und das gleich für die letzten 4 Jahre. Benutzen werde ich die WISO Software.
Nun zu meiner Frage. Im Jahr 2007 war ich bis zum 30.8 arbeitslos. Ab 1.9.07 bis ins Jahr 2009 habe ich eine Weiterbildung zum Holztechniker gemacht.
Kann ich für dieses Jahr eigentlich etwas absetzen? Ich hatte ja keine Einnahmen. Techniker wurde mit Bafög finanziert. Und Arbeitslosengeld ist ja steuerfrei. Oder kann ich hier doch was holen?
Würde mich über Antworten freuen!
Beste Grüße
-----------------
" "
Steuererklärung 2007, kein Einkommen...
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Keiner der mir helfen kann???
Möchte ja nur wissen ob es sich lohnen würde?
Grüße
-----------------
" "
Bafög ist steuerfrei, weil eine Förderung. ALgI unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Wenn keine Steuern gezahlt wurden, gibts auch nichts zurück. Steuerklärung dennoch machen, weil:
Es besteht ja noch die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Prüfkriterien siehe u.a. hier: http://www.lbv.nrw.de/kindergeld/herabsetzung.php
Für die Berufsausbildung bekamst du Bafög. Zählt aber als Einkommen des "Kindes". Einkommen abzüglich Werbungskosten und selbstgetragene Krankenversicherung sind Kindergeldrelevant. In 2007 war der kindergelschädliche Schwellenwert glaube ich bei 7.664 EUR pro Jahr. Das müsste natürlich anteilsmässig auf die Monate umgerechnet werden. Der Betrag ist in 2010 höher. Die Anspruchsvoraussetzungen werden monatsgenau geprüft.
Am besten mal die Kindergeldkasse, das Bafögamt oder bei der Agentur für Arbeit genauer nachfragen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und wieso soll er dann eine Steuererklärung machen? Kindergeld erhält man mittels eines Kindergeldantrages bei der Familienkasse, nicht durch eine Steuererklärung. Ganz exakt gesagt erhalten die ELTERN des TE das Kindergeld, insofern hat er davon auch nichts.
-----------------
" "
Eventuell kann man die Weiterbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen und erhält einen Verlustvortrag, den man später mit den Einkünften aus diesem Beruf verrechnen kann.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten