Steuererklärung 2007, kein Einkommen...

14. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Samson3009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärung 2007, kein Einkommen...

Hallo Gemeinde,

und zwar geht es um folgendes. Ich möchte demnächst das erste mal meine Steuererklärung machen und das gleich für die letzten 4 Jahre. Benutzen werde ich die WISO Software.

Nun zu meiner Frage. Im Jahr 2007 war ich bis zum 30.8 arbeitslos. Ab 1.9.07 bis ins Jahr 2009 habe ich eine Weiterbildung zum Holztechniker gemacht.

Kann ich für dieses Jahr eigentlich etwas absetzen? Ich hatte ja keine Einnahmen. Techniker wurde mit Bafög finanziert. Und Arbeitslosengeld ist ja steuerfrei. Oder kann ich hier doch was holen?

Würde mich über Antworten freuen!

Beste Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Samson3009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Keiner der mir helfen kann???

Möchte ja nur wissen ob es sich lohnen würde?

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Bafög ist steuerfrei, weil eine Förderung. ALgI unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Wenn keine Steuern gezahlt wurden, gibts auch nichts zurück. Steuerklärung dennoch machen, weil:

Es besteht ja noch die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Prüfkriterien siehe u.a. hier: http://www.lbv.nrw.de/kindergeld/herabsetzung.php

Für die Berufsausbildung bekamst du Bafög. Zählt aber als Einkommen des "Kindes". Einkommen abzüglich Werbungskosten und selbstgetragene Krankenversicherung sind Kindergeldrelevant. In 2007 war der kindergelschädliche Schwellenwert glaube ich bei 7.664 EUR pro Jahr. Das müsste natürlich anteilsmässig auf die Monate umgerechnet werden. Der Betrag ist in 2010 höher. Die Anspruchsvoraussetzungen werden monatsgenau geprüft.

Am besten mal die Kindergeldkasse, das Bafögamt oder bei der Agentur für Arbeit genauer nachfragen.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Und wieso soll er dann eine Steuererklärung machen? Kindergeld erhält man mittels eines Kindergeldantrages bei der Familienkasse, nicht durch eine Steuererklärung. Ganz exakt gesagt erhalten die ELTERN des TE das Kindergeld, insofern hat er davon auch nichts.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Eventuell kann man die Weiterbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen und erhält einen Verlustvortrag, den man später mit den Einkünften aus diesem Beruf verrechnen kann.

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