Steuererklärung 2006 - Einspruch

22. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
JackEarls
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuererklärung 2006 - Einspruch

Habe vor ca. 4 Wochen mein bescheid bekommen und sollte 1827 Euro nachzahlen.Habe es vom Steuerberater nochmals überprüfen,nachtragen lassen und schriftlich Einspruch eingereicht,da er meinte das es nur ca. 400 Euro wären.Letzten Freitag bekam ich vom Finanzamt eine Mahnung.Soll innerhalb einer Woche 1827 Euro + 17,50 Euro Mahngebühren zahlen.
Heute am Montag hat meine Freundin dort angerufen,da die Schwerstarbeiter vom Amt ja nur von 9 - 12 zu erreichen sind und ich arbeiten muß.Ihr wurde gesagt ich muß einen Verschiebungsantrag stellen,sonst können die das nicht bearbeiten.Ist das alles so richtig? Werd morgen extra früher Feierabend machen müssen ,damit ich das klären kann.Das ist doch alles schon Menschenverachtend.Man bekommt kein Bescheid und stink unfreundlich sind die auch noch.

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10 Antworten
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#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Hat der Berater auch Aussetzung der Vollziehung beantragt. Wenn nicht wird die Nachzahlung trotz eingelegtem Einspruch fällig.

WAs bitte soll ein Verschiebungsantrag sein?

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#2
 Von 
JackEarls
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, das hat er.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Dann ist die wohl nicht gewährt worden. Das sollte der Berater eigentlich mitteilen. Wenn die Aussetzung nicht gewährt wird, ist dies ein schlechtes Zeichen für den Erfolg des Einspruchs.

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#4
 Von 
JackEarls
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Kenn mich da echt nicht aus,aber die sagten doch das ich einen Verschiebungsantrag stellen muß.Meinen Sie das der Einspruch jetzt nicht mehr akzeptiert wird?

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#5
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Solange über den Einspruch nicht schriftlich entschieden wurde, bzw. dieser zurückgenommen wurde, ist der ganze sachverhalt noch offen.

Aussetzung der Vollziehung wird eigentlich inur dann nicht gewährt, wenn das Finanzamt sich seiner Sache absolut sicher ist.

Ich kann mir unter einem Verschiebeantrag leider gar nichts vorstellen, ausser vielleicht einen Verlustvortrag.

Was wurde im Bescheid denn nicht anerkannt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JackEarls
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Was meinen sie genau?
Meine Steuerberater hat nur noch Sachen hinzugefügt und halt den Einspruch eingereicht.
Mit dem Verschiebeantrag sagten die zu meiner Freundin, das sie es brauchen damit der alte Bescheid durch den neuen ersetzt wird und einfach verschoben wird.
Deutsche Bürokratie.Wie soll man denn da durchsteigen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

es tut mir leid ich würde gerne helfen, werde aber aus den angaben nicht schlau. verschiebeantrag...? sowas gibts nicht und ich kann mir absolut nicht vorstellen, was das finanzamt gemeint haben könnte. bitte nochmal die freundin fragen worum es eigentlich genau ging.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JackEarls
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Hab mich jetzt nochmal bei meiner ex erkundigt,da sie die unterlagen hatte und abgegeben hat.
Aussetzung der Vollziehung wurde doch nicht schriftlich festgehalten.
Sie sagte das die Steuerberaterin nur geschrieben hat,daß das Finanzamt es nochmal ausrechnen sollte,da wir eine getrennte Veranlagung gemacht haben und jetzt nachträglich die Zusammenveranlagung

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Einspruch bei einer Nachzahlung ohne Aussetzung der Vollziehung... Naja

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wahrscheinlich ist mit Verschiebeantrag der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemeint.

Ein Steuerberater sollte eigentlich wissen, dass so ein Antrag zusätzlich zum Einspruch gestellt werden muss, wenn man die Nachzahlung nicht tätigen möchte.

Ohne so einen Antrag muss man die festgelegte Nachzahlung erst leisten und bekommt dann das Geld wieder zurück, wenn über den Einspruch entschieden wurde.

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