Hallo zusammen,
Ich habe im Jahr 2006 im Januar,Februar und März Arbeitslosenbeihilfe über die Bundeswehr bezogen. Anschließen von April bis juni ALG2. Ende Juni bin ich dann in ein Arbeitsverhältniss übergegangen.
Meine Frage wäre kann ich für 2006 noch die Steuererklärung machen ? Ich war schon bei einem Steuerhilfsverein und die meinten ja ich könne sogar bis 2005 zurück. Eine zweite Meinung habe ich von einem Steuerberater eingeholt und der meinte das er nicht wüßte ob ich für 2006 eine abgeben könnte weil mit Arbeitslosenbeihilfe habe er keine Ahnung ob das mit ALG1 gleich zusetzen ist und somit die 7 Jahres Regel in Kraft tritt. Ich bedanke mich jetzt schon im vorraus. Evtl. kann mir ja jemand helfen.
-- Editiert janbuch am 10.08.2012 12:31
Steuererklärung 2006 - kann ich die noch machen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Da haben Sie mal richtig Glück gehabt - die Arbeitslosenbeihilfe unterliegt der Progression (§ 32b EStG
). Also sind Sie verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung zu machen, wobei wegen der gewaltigen Verspätung auf Ihre Einkommenssteuer natürlich 10 % Verspätungszuschlag erhoben werden, sofern Sie in den 6 Monaten überhaupt soviel verdient haben, daß Sie steuerpflichtig werden - das steuerfreie Existenzminimum betrug 2006 7664 Euro.
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vielen Dank für die schnelle Antwort. Damit hätte sich das ja geklärt.
schönen Tag noch
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Das muß ein komischer Steuerberater gewesen sein - der hätte ja, wie ich, nur mal im Einkommenssteuergesetz nachgucken müssen...
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