Steuerbescheid Änderung zu Ungunsten - auch Vergünstigungen änderbar?

4. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Heiko111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid Änderung zu Ungunsten - auch Vergünstigungen änderbar?

Sehr geehrtes Forum,

Ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2015 vor 2 Jahren abgegeben. Anfang diesen Jahres ist mir aufgefallen, dass ich einen Fehler gemacht habe, wodurch ich weniger Kosten abgesetzt hatte, als möglich gewesen wären. Meiner Bitte um Änderung wurde nicht entsprochen, da der Fehler bei mir lag.

Nun wurde mein Bescheid aber geändert, da noch Mieteinnahmen aus einem Objekt hinzukamen (diese wurden durch eine seperate Steuerberatungsfirma eingereicht, ich bin nur Miteigentümer). Es wird nun eine Steuernachzahlung verlangt.

Meine Frage ist, ob ich, da der Bescheid ja nun zu meinen Ungunsten geändert wurde, auch meine Begünstigungen erneut einreichen kann, da der Bescheid ja jetzt wieder "offen" ist!?

Für meine leienhafte Ausdrucksweise entschuldige ich mich!

Danke & Viele Grüße,
Heiko

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Meine Frage ist, ob ich, da der Bescheid ja nun zu meinen Ungunsten geändert wurde, auch meine Begünstigungen erneut einreichen kann, da der Bescheid ja jetzt wieder "offen" ist!? Ja, können Sie, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Legen Sie halt Einspruch ein und bringen das darin vor.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Wobei die Untergrenze der Steuerfestsetzung die bisherige bestandskräftige Steuerfestsetzung darstellt, §351 Abs.1 AO .

Wenn jetzt also 1.000 Euro Mieten zusätzlich angesetzt werden, dann können auch maximal 1.000 Euro Kosten angesetzt werden, auch wenn man 10.000 Euro nachweist! D.h., es fällt maximal die Nachzahlung flach!

Das hätte das FA aber eigentlich auch gleich selber erledigen können, §177 AO !

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
Heiko111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch!

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sie können auch noch die "Aussetzung der Vollziehung" beantragen - es wäre ja nicht sonderlich sinnvoll, wenn Sie jetzt zahlen und das Geld dann in 2 Monaten wiederkriegen. Allerdings kommt es da vermutlich darauf an, wie hoch beiden Summen sind, aber wenn Sie erwarten, einen halbwegs großen Anteil der Nachzahlung durch die nachgereichten Kosten wieder loszuwerden, sollten Sie das tun.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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