Sehr geehrtes Forum,
Ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2015 vor 2 Jahren abgegeben. Anfang diesen Jahres ist mir aufgefallen, dass ich einen Fehler gemacht habe, wodurch ich weniger Kosten abgesetzt hatte, als möglich gewesen wären. Meiner Bitte um Änderung wurde nicht entsprochen, da der Fehler bei mir lag.
Nun wurde mein Bescheid aber geändert, da noch Mieteinnahmen aus einem Objekt hinzukamen (diese wurden durch eine seperate Steuerberatungsfirma eingereicht, ich bin nur Miteigentümer). Es wird nun eine Steuernachzahlung verlangt.
Meine Frage ist, ob ich, da der Bescheid ja nun zu meinen Ungunsten geändert wurde, auch meine Begünstigungen erneut einreichen kann, da der Bescheid ja jetzt wieder "offen" ist!?
Für meine leienhafte Ausdrucksweise entschuldige ich mich!
Danke & Viele Grüße,
Heiko
Steuerbescheid Änderung zu Ungunsten - auch Vergünstigungen änderbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Meine Frage ist, ob ich, da der Bescheid ja nun zu meinen Ungunsten geändert wurde, auch meine Begünstigungen erneut einreichen kann, da der Bescheid ja jetzt wieder "offen" ist!? Ja, können Sie, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Legen Sie halt Einspruch ein und bringen das darin vor.
Wobei die Untergrenze der Steuerfestsetzung die bisherige bestandskräftige Steuerfestsetzung darstellt, §351 Abs.1 AO
.
Wenn jetzt also 1.000 Euro Mieten zusätzlich angesetzt werden, dann können auch maximal 1.000 Euro Kosten angesetzt werden, auch wenn man 10.000 Euro nachweist! D.h., es fällt maximal die Nachzahlung flach!
Das hätte das FA aber eigentlich auch gleich selber erledigen können, §177 AO
!
taxpert
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Danke euch!
Sie können auch noch die "Aussetzung der Vollziehung" beantragen - es wäre ja nicht sonderlich sinnvoll, wenn Sie jetzt zahlen und das Geld dann in 2 Monaten wiederkriegen. Allerdings kommt es da vermutlich darauf an, wie hoch beiden Summen sind, aber wenn Sie erwarten, einen halbwegs großen Anteil der Nachzahlung durch die nachgereichten Kosten wieder loszuwerden, sollten Sie das tun.
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