Hallo,
ich habe meinen Steuerberater meine Einkommenssteuererklärung machen lassen.
Ich habe nur zwei Monate Vollzeit gearbeitet, daraufhin bin ich in die Rente gegangen und ein Mal monatlich hab ich einen Midi-Job ausgeführt.
Der Steuerberater hat mir folgendes in Rechnung gestellt:
1) - Ermittlung der Einkünfte aus nicht selbst. Tätigkeit
2) - Ermittlung aus sonstigen Einkünften (Rente)
Ist es normal, dass der Steuerberater sich Gebühren nimmt für 1) und extra für 2)?
Zudem ist bei Tab.Geb.-Satz 6/20 festgelegt. Wie kommt der Steuerberater auf 6/20 und wie kann ich dies nachvollziehen?
Ich bin Rentnerin und der geforderte Betrag von meinem Steuerberater ist zwischen 600-700 Euro. Ich bin verzweifelt...
Kann das stimmen?
-- Editiert von go499801-51 am 16.09.2018 22:36
Steuerberatergebühr nachvollziehen
16. September 2018
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Frage vom 16. September 2018 | 22:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberatergebühr nachvollziehen
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#1
Antwort vom 16. September 2018 | 23:30
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1176x hilfreich)
Die einzelnen Kosten für die Ermittlung unterschiedlicher Einkünfte ist grds. zulässig.
Hier können Sie etwas zu den Gebühren nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/
Und jetzt?
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