Steuerberater wechseln

17. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)
Steuerberater wechseln

gut, es ist noch nicht passiert, könnte aber passieren:

Mein Steuerberater hat mir 33.000 Euro Gesamtumsatz zu viel angerechnet, was nicht stimmt.
Trotz mehrer Gespräche blieb er bei seiner Meinung.
Anrufe beim Finanzamt UST Profi ergaben: Ich habe recht.
Auch ein Steuerberater hier gab mir recht.

Auf Anrufe ist nur seine Sektretärin dran die verspricht er ruft zurück - Nichts!
Heute schickte ich ihm nochmal einen Brief mit genauer Erklärung, warum es stimmt (Kein Einschreiben. Der Steuerberater ist eigendlich korreckt und unterstützt meine Eltern schon seit 10 Jahren.

Jetzt nur mal angenommen, er gibt den unterschriebenen Steuerbogen mit 33.000.- ab und teilt es mir nicht mit.
Nach 4 Wochen ist es dann ja aus (für mich).
Könnte man dann noch etwas ändern?

Wann kann ich sagen: Du, ich übergeb die Abeit einem neuen Steuerberater.
Was muss ich zahlen, wenn er meine Steuer bereits (falsch!) berrechnet hat?

Ich glaube zwar nicht dass das alles so endet, denn meine Eltern kennen ihn gut (will sie aber nicht reinziehen), aber bis 2011 sinds noch 2 Wochen...

Bitte um Antwort



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45 Antworten
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#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Mein Steuerberater hat mir 33.000 Euro Gesamtumsatz zu viel angerechnet,

Vermutlich doch wohl nach der Sichtung der notwendigen Unterlagen.
quote:
Anrufe beim Finanzamt UST Profi ergaben: Ich habe recht.
Auch ein Steuerberater hier gab mir recht.

Ausschließlich auf der Grundlage DEINER Sachverhaltsdarstellung.

Die richtige Lösung ist deshalb m.E. (mindestens) völlig offen.



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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wie kann der StB 33.000,-€ zuviel angeben? Der Umsatz geht eindeutig aus deinen Unterlagen hervor! Das FA kann dir nicht Recht gegeben haben - sie haben nur die Umsatzsteuererklärung, nicht deine Buchführung. Das FA müsste nun sogar, aufgrund unterschiedlicher Erklärungen, den Umsatz schätzen.
Ein weiterer Berater hat deine Unterlagen geprüft?
Der StB kann nur die Monatlichen/Quartalsmäßigen Anmeldungen für dich abgeben, insofern du ihn dazu ermächtigt hast. Eine entgültige Umsatzsteuerjahreserklärung kannst nur du unterschreiben.
Du kannst jederzeit den StB wechseln. Hat der bisherige Fehler gemacht kann sich daraus ein Schadenersatz ergeben.
Allerdings - die Geschichte kann sich so nicht zugetragen haben...

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

Also, ich wills mal versuchen zu erklären:
Ich lebe in Deutschland
Personen in Asien verdienen über eine Internetfirma in Amerika Geld. Sie haben mit der amerikanischen Firma enen Vertrag. Da sie kein Konto in Asien haben, habe ich die Erlaubnis von Ihnen, das Geld auf mein amerikanisches (!) Online Konto übeweisen zu lassen und es dort via paypal, epassporte, payoneer, smartcard... an sie zu überweisen. Behalten tue ich davon NICHTS

Steuerberater sagt: ist MEIN Umsatz, Finazamt sagt: NEIN

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#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
an sie zu überweisen

Auf ein Konto, das es nicht gibt.

Irgendwie kapier ich die Geschichte nicht.



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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

Leut,begreifts oder lasst es: Bankkonto - Girokonto - können die sich nicht leisten da es umgerechnet 100.- Einstand kostet, man einen Job haben muss und 2 Pässe.
Und das haben die halt nicht.

Und die amerikanische Firma überweist nur auf Bankkonten.
Die haben keins. Ich habe eins...

Versteht ihrs jetzt?

Aber das ist doch völlig uninteressant.

Die Frage lautet: Ist das MEIN Umsatz oder nicht?

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

hallo

erst wollt ihr wissen, ob meine Aussage tatsächlich wahr ist, jetzt habe ich es erleutert /gebe zu war an diesem Abend etwas nervös, da mir der ST 10.000 Euro UST aufdrücken will) und jetzt sagt keiner mehr etwas.



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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Geldwäsche light :-)

Ich würde mal sagen der Steuerberater hat recht, das ist Umsatz. Aber was stört das die Umsatzsteuer, da hier keine anfällt. Um bei 33tsd entstehen auch keine 10tsd Umsatzsteuer.

Entziehe dem Steuerberater die Vollmacht und teile dies dem Finanzamt mit.

Das die Steuerfahnung dann mal nachschaut ist fast sicher. Du bist nicht der erste der sein Ferienhaus so finanzieren will.

Uwe


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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

Also dass dein Name Labersack ist, scheint rechtens.
Und dass du mir eine Straftat unterstellst (Geldwäsche), ist ebenfalls fakt.
Ich habe genügend Beweise, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht.



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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wer von euch versteuert den das Geld das in den USA erwirtschaftet wurde ?

Wir (BRD) haben ein Abkommen mit dem Amis, deine asiatischen Freund eher nicht. Daher musst du deinen "Gewinn" hier versteuern.

Aber vermutlich habe ich unrecht und die Sache ist ganz harmlos. Dann aber muss du deinem Steuerberater kündigen, der will bei der Steuerhinterziehung wohl auch nicht mitmachen.

Und "Ich habe das Finanzamt" gefragt wäre mir auch zu wenig. Anders ist das bei einer schriftlichen Anfrage die du dem Steuerberater vorlegen kannst.

Erkläre doch mal die 10000€ Umsatzsteuer, die gibt es bei einem Umsatz von fast 60000 € nicht bei 33000€.
Oder ist das deine persönliche Spezialrechnung

Uwe

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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

also versuche ich nochmal alles genau zu erklären:
Die Firma is in Amerika.
Mein Kontoi auch.
Die Asiatinnen haben einen Vertrag mit der amerikanischen Firma, und erbringen die Dienstleistung.
Die Fa überweist es auf mein Konto und ich überweise es den Asiaten. Ich behalte davon NICHTS ein!
Und wir reden nicht von Gewinn, sondern vom Umsatz!!!

Das deutsche Finazmat sieht also keinen Cent und kann weder Firma noch Konto noch sonstwas nachweisen.

Die 10.000 sind 19% von meinem Umsatz 48.000
(33000 amerika + 15.000 meine promo Tätigkeit in D)

Bitte nochmals um Antwort, Danke


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-- Editiert am 19.12.2010 15:42

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#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du willst nicht verstehen. Du hast als Deutscher andere Bedingungen als die Asiaten. Daher "Geldwäsche".

Und das es "Asiaten" gibt glaubt dir so einfach keiner.

Genaugenomen hast du Einnahmen in USA und Ausgaben in Asien.
Das dabei nicht bei dir hängen bleibt - Pech

Uwe


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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Da fehlen noch ein paar sachverhaltsrelevante Fakten.

Bist du Einzelunternehmer?
Wenn nicht welche Gesellschaftsform?
Gibt es Verträge aus denen sich ergibt, das das Geld für die Asiaten als durchlaufender Posten gilt?

Läuft das Konto in Amerika auf den Namen der Firma?
Existieren Belege für die Zahlung an die Asiaten?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 19.12.2010 16:02

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#13
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Steuerberater sagt: ist MEIN Umsatz, Finazamt sagt: NEIN

Das ist eine Fehleinschätzung, das FINANZAMT hat bisher überhaupt nichts gesagt.
Auf ein Ferngespräch mit irgendjemand (vermutlich Umsatzsteuervoranmeldungsstelle) kannst Du Dich nicht wirksam berufen (wer weiß, was der von dem Sachverhalt verstanden hat).
Da mußt Du schon eine "verbindliche Auskunft" einholen.
Die wird das Finanzamt vermutlich auch kaum ohne Berichtsvorlage bei der Oberfinanzdirektion erteilen.



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#14
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

Harry:

sorry wenn ich so unwissend antworte. Bin nur kleinunternehmer ohne irgendwas.

Manage Mädels auf div Erotikseiten.
Sie zeigen sich vor der Cam, Die Camseite hat ihren Sitz in Amerika, Das geld geht auch da hin, die überweisen es mir und ich den Mädels:
Einnahme-Überweisungen gibts genügende. Ausgabenüberweisungen auch.
Die Verträge sind zwischen Firma und Mädels abgeschlossen worden: Also sind es weder meine Einnahmen, noch mein Umsatz. Oder wie darf man das sehen? (der Umsatz auf deutschen Seiten (ich schliese Veretrag mit Firma) beträgt ca 4000 euro. Mein gewinn knappe 1000.)
Die Asiatinnen leben auf den Philippinen

-- Editiert am 19.12.2010 16:49

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#15
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Manage Mädels auf div Erotikseiten.


Komplizierte gemachte Geschichte damit man deinen lustigen Steuertrick glaubt.

Es bleibt übrig das DU Auftrage von der AMI Seite bekommst (die gehört nicht dir ?) und deine Damen aus Thailand das durchführen.

Du stellst Rechnung (inkl MWST, da außerhalb EU) deine Damen stellen dir Rechnung oder sind Angestellte. Stellt sich die Frage ob die Rechnung stellen könnten.

Da bleibt die MWST hängen.

Anders wäre es wenn die Damen direkt von der Amiseite bezahlt würden. Aber dann bräuchten sie dich ja nicht mehr. Ein fehlendes "Konto" ist dabei kein wirkliches Problem, halb China verkauft in USA Waren.

Uwe


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#16
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

Labersack, kannst du mal dein dummes Geschwätz lassen?
Ich bekomme weder Aufträge von der Seite, noch gehört die mir.
Ich stelle keine Rechnungen und keine inkl. MWST.
Die Seite überweist mir was die Damen erwirtschaftet haben und ich überweise es den Damen. Wenn ichs nicht täte oder zu wenig überweise, würden sie nen anderen Boss suchen.
Und das tun sie nicht.
So einfach isses.

Und wir sind nicht im business China, wir sind in den Slums von Manila...

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#17
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
(der Umsatz auf deutschen Seiten (ich schliese Veretrag mit Firma) beträgt ca 4000 euro.

Und wer zeigt sich da vor der Cam ?
Du ?



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#18
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ist klar, nur weil die Amis ne Gutschrift machen nennst du es nicht "Rechnung". Dir wird das Finanzamt in Deutschland das Geschäft versauen.

Aber nur zu, als Zuhälter braucht es Muckies und ne grosse Klappe und keine Ahnung im Steuerrecht. Deswegen hab die damals auch Al Capone erwischt.

Uwe

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#19
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

Kann mir einer hier bitte mal sagen, ob ich juristisch gegen labersack vorgehen kann?

Ich sehe es zumindest als Beleidigunbg an, als Zuhälter bezeichnet zu werden...

(ist vielleicht Labersack mein Steuerberater?)

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#20
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Ist vielleicht Labersack mein Steuerberater?


Ich bin dein Steuerprüfer :-))

Ich habe weder behauptet das du Zuhälter bist, noch das die Ami Seite die gehört.

Aber wer armen Sexdienstleisterinnen von 4000 Euro Verdienst 1000 Euro abzieht wäre auch ein netter Zuhälter.

Gegen mich vorgehen wird schwer: Mein Rechner steht in Russland, mein Provider in Westbanks und meine Eier habe ich unterm Bett versteckt :-))

Du solltest einfach eine "schriftliche Auskunft" vom Finanzamt erfragen, dann bist du auf der sicheren Seite :-). Ich würde das dann aber "Sselbstanzeige" nennen .-))

Uwe


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Kann mir einer hier bitte mal sagen, ob ich juristisch gegen labersack vorgehen kann?

Sinnlos, da hier anonym gepostet wird.


quote:
sorry wenn ich so unwissend antworte. Bin nur kleinunternehmer ohne irgendwas.

Macht nix, deshalb frage ich ja.



quote:
Bin nur kleinunternehmer ohne irgendwas

quote:
Manage Mädels auf div Erotikseiten.

quote:
würden sie nen anderen Boss suchen.


So wie es sich derzeit darstellt, sind die aus den USA überwiesenen Summen tatsächlich steuerechtlich dem Umsatz zuzuschlagen auch wenn sie nicht zu den Einnahmen zählen sondern ein durchlaufender Posten sind.
Das du eventuell für deinen Service keine Vergütung erhälst, ist dabei irrelevant.


Klarheit könnte es nur bringen, wenn man sich eine schriftliche Auskunft beim örtlichen Finanzamt holt. Telefonische Auskünfte sind zwecklos, da der Inhalt nicht nachweisbar ist.

Natürlich kann man den Steuerberater auch sofort wechseln sofern der Vertrag mit dem alten Steuerberater keine Kündigungsfrist vorsieht.
Allerdings darf der alte Steuerberater in der Regel sämtliche Unterlagen zurückbehalten bis seine Rechnungen bezahlt sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

Danke Harry

aber das genau ist meine Frage: Muss ich den Steuerberater bezahlen, wenn er unrichtig rechnet? Trotz meinem Hinweis darauf? (angenommen er hat meinen Bescheid trotz meiner Einwände bereits abgegeben und nach 4 Wochen heissts: Ätch, du hast keinen Widerspruch eingelegt!...)

Labersäckchen, geniese noch dieses Weihnachten, Danach besucht dich die philipinische Mafia, und wenn sie dann ihre Arbeit umgesetzt hat, werde ich auch gerne UST zahlen... ;)

Übrigens: das sind nich 1000 euro von 4000, sondern 1000 von ca 30.000.

-- Editiert am 19.12.2010 18:58

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
1000 euro von 4000, sondern 1000 von ca 30.000.


Vor oder nach Steuern :-)))

Uwe


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

vielleicht nochmal ne genaue Antwort bitte:
Wenn NICHT ich einen Vertrag mit der Seite habe, sondern die Mädels, denen ich das geld zu 100% überweise, warum ist das dann mein Umsatz????
Oder anders gefragt; Warum muss die bank denn nicht die Steuern zahlen? Denn sie bekommt das geld von der Seite und überweists an mich.

-- Editiert am 19.12.2010 20:25

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Wenn NICHT ich einen Vertrag mit der Seite habe, sondern die Mädels, denen ich das geld zu 100% überweise, warum ist das dann mein Umsatz????

Weil es über deine Firma läuft.
Und du einen Vertrag mit den Mädels über den Geldtransfer hast.



quote:
Muss ich den Steuerberater bezahlen, wenn er unrichtig rechnet?

Nun, bei einer Schlechtleistung wird auch das Honorar angepasst.
ABER: derzeit steht ja noch gar nicht fest, OB er falsch gerechnet hat.
Somit musst du ihm bezahlen um die Unterlagen zu bekommen.
Stellt sich heraus, das er falsch lag, muss man das Geld wieder einklagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 179x hilfreich)

zu1) Nope! Verträge gibts keinen zwischen uns. Ist reine Vertrauenssache (ich kenne die Mädels nur per Internet und sie mich auch)

Hab gerade ne Mail von einem Steuerrechtler bekommen:

wenn Sie nicht Vertragspartner der Betreiber der Internetseiten sind, sondern Ihre Kundinnnen stellt dies für Sie keinen Umsatz dar. Ihre Dienstleistung beschränkt sich in der Überweisung. Allerdings dürfen dann Ihre Umkosten auch nur im Zusammenhang mit der Überweisung stehen bzw. vertraglich ein Betrag X vereinbart werden.

Wenn daher Ihre Dienstleistung nur das Überweisen ist, muss Ihr Umsatz dann erheblich reduziert werden und berücksichtigt dann nicht den Umsatz Ihrer Kundinnen. Diese vertragliche Konstellation sollten Sie Ihrem Steuerberater vorlegen und um Korrektur bitten. Kommt er dieser nicht nach, wäre ein anderer Steuerberater zu beauftragen.


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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Muss ich den Steuerberater bezahlen, wenn er unrichtig rechnet?


Die Frage müsstet du doch wissen, ist ja nicht der erste unfähige Steuerberater.

quote:
Wenn NICHT ich einen Vertrag mit der Seite habe, sondern die Mädels, denen ich das geld zu 100% überweise, warum ist das dann mein Umsatz????


Weil man dir das Geld überweist, du also die Einnahme hast.

Reisen nach USA würde ich auch mal lassen.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Hab gerade ne Mail von einem Steuerrechtler bekommen:


Ich habe einen gefragt. Der sagt, es regnet heute.
Ich muss zugaben auch so gefragt zu haben das meine Antwort raus kommt.

quote:
Verträge gibts keinen zwischen uns. Ist reine Vertrauenssache


Ist auch ein Vertrag, ein mündlicher eben.

Erzähls doch einfach dem Finanzamt, dann bist du ganz sicher was geht oder nicht. Am besten als Selbstanzeige, dann gibts keinesfall eine Strafe.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Du bekommst Geld für die Mädels und überweist es ihnen.
Das habt ihr irgendwann einmal so vereinbart, denn der heilige Geist wird es dir wohl kaum eingeflüstert haben.
Und DAS nennt man einen Vertrag, die Tätigkeit ist eine entgeltfreie Dienstleistung.





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#30
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Hab jetzt nicht alles gelesen, aber selbst wenn das als Umsatz zählen würde, ist es doch voraussichtlich ein in Deutschland nicht steuerbarer Umsatz. Der Leistungsort liegt doch im Drittland, mal abgesehen davon, dass eigentlich gar keine Leistung vorliegt und es meiner Meinung nach nur ein Durchlauf ist. Die Leistung selbst (das Geld weiterleiten) wird ja nicht bezahlt und wenn dann wäre nur der Anteil ein Umsatz.



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