Steuerberater haftbar für falsche Berechnung

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
sisummer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberater haftbar für falsche Berechnung

Guten Tag,

ist ein Steuerberater haftbar für eine falsche Einkommenssteuerberechnung.

In meinem Fall hatte unser StB eine Berechnung vorgenommen und uns schriftlich und persönlich mitgeteilt, das wir eine Rückzahlung in Höhe von 8000€ erhalten werden.
Nun bekam ich vom Finanzamt einen Bescheid das ich knapp 9000€ nachzahlen soll.
Bei Nachfrage sagte mein StB das sein Softwareprogramm einen Fehler hätte und es deswegen zu einer Falschberechnung kam. Nun müsse ich den Betrag an das Finanzamt zahlen. Ich bin wirklich fassungslos, denn schliesslich handelt es sich hier um eine Differenz in der Berechnung von 17000€.
Kann man den StB (bzw. die Softwarefirma) dafür haftbar machen?

Vielen Dank für Eure Infos.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was ist dein Schaden ? Einig die Information an dich was falsch, das ist zwar ärgerlich, aber üblicherweise ist die Steuer erst berechnet wenn ein Bescheid kommt ?

Der Steuerberater kann ja nichts für die Steuern




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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Einen Schaden hast du erst, wenn die Steuer durch einen Fehler des Beraters falsch festgesetzt wird. Bei einer zutreffenden Festsetzung der Steuer kannst du keinen Schaden haben.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Einen Schaden hast du erst, wenn die Steuer durch einen Fehler des Beraters falsch festgesetzt wird.


... oder wenn man etwa im Vertrauen auf die Aussage des Steuerberaters ("Sie kriegen demnächst 8000 EUR wieder") einen teuren Urlaub bucht, den man nun nicht mehr bezahlen kann (auch dann wären aber nur evtl. Stornierungskosten bzw. Zinskosten für eine Kreditaufnahme ansetzbar, nicht die 8000 EUR).
Selbst in der Situation wäre es aber grenzwertig, wie ein Gericht da urteilt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

Soweit ich weiß, sind Steuerberater so abgesichert, dass sie keinerlei Konsequenzen für "unrechtes" oder falsches Handeln tragen müssen.





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiß, sind Steuerberater so abgesichert, dass sie keinerlei Konsequenzen für "unrechtes" oder falsches Handeln tragen müssen.


Klar

Und am Ende des Regenbogen ist ein Topf Gold verborgen :-)

Die sind zwar versichert, aber die Versicherung wird schnell die Prämie erhöhen oder ihn rausschmeissen wenn sich die Fälle häufen. Und hat er erst mal genug Schäden ist er nicht mehr versicherbar. Da ist kein Topf zu gewinnen

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
oder wenn man etwa im Vertrauen auf die Aussage des Steuerberaters ("Sie kriegen demnächst 8000 EUR wieder") einen teuren Urlaub bucht,

Weil man das Fell des Bären der noch durch den Wald läuft voreilig schon geteilt hat ... ???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Weil man das Fell des Bären der noch durch den Wald läuft voreilig schon geteilt hat ... ???


Dann formulieren wir es negativ:

Weil man, hätte man von der Nachforderung-statt-Rückzahlung gewußt, vielleicht einen günstigeren Kredit hätte aufnehmen können als zu dem Zeitpunkt, an dem man von der Fehlerhaftigkeit der Information des SB erfahren hat. ;)

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