Darf ein Steuerberater nach einer Betriebsprüfung Kosten in Rechnung stellen für die Besprechung von während der Prüfung aufgetretenen Differenzen, ohne daß er mögliche Kosten für die Beantwortung solcher Fragen vorher mir genannt hat ?
Ich nahm bisher an, daß die Kosten für die Bilanzerstellung auch Rückfragen abdecken, insbesondere, wenn sich bei der Prüfung herausstellt, daß erhebliche Steuernachzahlungen fällig sind, die Bilanz also vom Steuerprüfer in einigen Teilen berichtigt werden mußte.
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Steuerberater-Gebühren
9. April 2010
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Frage vom 9. April 2010 | 16:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberater-Gebühren
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#1
Antwort vom 9. April 2010 | 17:08
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1109x hilfreich)
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