Steuer nachzahlen, Hilfe;)

11. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
blackstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer nachzahlen, Hilfe;)

Sehr geehrte Mitbenutzer,

ich habe eine Frage und ich bitte euch um Hilfe.
Wir (meine Frau und ich) haben gerade einen Steuerbescheid gekriegt. Wir sollen 1200 für das Jahr 2009 nachzahlen (Wir hatten eine zusammen veranlagung beantragt).

Meine Frau ist im 2009 im Öffentlich eingestellt gewesen und verdient im Jahr 40.916€ Brutto, sie benutzte die Lohnsteuerklasse 3. Ich bin student gewesen und ich hatte keinen Einkommen, ich arbeitete aber im Jahr 2009 selbstständig und weniger als 50 Arbeitstage im Jahr, ich verdiente insgesamt 4.935€.
Warum müssen wir denn soviel nachzahlen und wie soll die Steuererklärung aussehen, damit wir gut dabei rauskommen.

Ich bedanke mich im Voraus

Grüße

Blacky

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17 Antworten
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#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
ich verdiente insgesamt 4.935€.

Hast Du gedacht, daß die steuerfrei blieben ?



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#2
 Von 
blackstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

deine Antwort war gerade nicht Hilfreich,wenn man auch unter 7000 € im Jahr verdient, ist es ja steuerfrei

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


@Mortinghale
Deine Antwort ist super. War eine klare Antwort. Der Differenzsteuersatz für 1.200 €, bezogen auf 4.935 € beträgt 24,3%.

@blackstern
Der Steuersatz ist normal, wenn alles bei Deiner Frau steuerrechtlich stimmt ... Wo hast Du denn diesen Spruch, "wenn man auch unter 7000 € im Jahr verdient, ist es ja steuerfrei", her?

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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#4
 Von 
blackstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich klasse 1 habe und unter einen bestimmten betrag am ende des jahres bleibe, kriege ich auch, das geld zurück erstattet und wenn ich 400 € im Monat verdiene, es sind ja auch im Jahr 4800 € oder nicht?


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#6
 Von 
guest-12313.03.2011 10:55:47
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
wenn ich klasse 1 habe und unter einen bestimmten betrag am ende des jahres bleibe, kriege ich auch, das geld zurück erstattet

Du hast aber keine Klasse 1. Wenn Du nichtselbständig tätig wärst, hättest Du Klasse 5 (= keine "Freibeträge", die verbraucht schon Deine Frau mit ihrer Klasse 3).
quote:
wenn ich 400 € im Monat verdiene, es sind ja auch im Jahr 4800 €

Mini-Job gibt es nur bei nichtselbständiger Arbeit (Versicherung und idR Steuern trägt dort der Arbeitgeber).



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#8
 Von 
blackstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ von Alfa-Telefon
"Steuer nachzahlen, Hilfe;)
Erstaunlich, dass A. Schavan diesen Pseudostudenten keinen Riegel vorschiebt!
Kann man heutzutage Deutsch schon in der Grundschule abwählen und dennoch studieren?"
Deiner Reaktion nach, scheinst du ja "einige Probleme" zu haben.
Was ist denn das für eine eingeschränkte Denkart?

Wenn du nichts besseres zu melden hast, solltest du ruhig bleiben.
Was hat meine Frage mit Bildungsstand zu tun?
Ich bin zwar nicht hier aufgewachsen und geboren, heisst aber ja nicht, dass ich nicht studieren und nicht studieren sollte, nur weil ich die deutsche Sprache nicht so gut beherrsche.

Du solltest mir auch nicht erzählen, dass Studium und Sprache unbedingt verknüpft sind. Was ist denn das für eine Denkart?
Was für Studiumsrichtungen gibt es?
Wenn du studierst hast, scheinst du ja von der "Guttenberg" Sorte zu sein. Achso ich vergaß, es gibt ja Leute, die man bekanntlich fachidiot nennt. Aber so weit würde ich ja nicht gehen und dich so nennen oder?


Mit diesem Beitrag wollte ich um Hilfe oder Erklärung bitten. Wenn es für manche eine gefundene Fresse um ihre animosität rauszulassen, sollten sie davon ablassen. Ihre blöde Kommentare könnt ihr für euch behalten, also wer keine vernünftige Erklärung abgeben kann. Sollte nicht antworten.
Bei den Leuten, die versucht haben, mir was zu erklären bedanke ich mich herzlich.


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.03.2011 10:55:47
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Was hat meine Frage mit Bildungsstand zu tun?

Deine Frage nichts, aber der Schreibstil ...



quote:
Du solltest mir auch nicht erzählen, dass Studium und Sprache unbedingt verknüpft sind. Was ist denn das für eine Denkart?

Eine logische.
Denn wie will man zielführend studieren wenn man nicht versteht oder nicht richtig versteht was gelehrt wird und sich nicht richtig artikulieren kann?
Ein Grund weshalb ich nicht in Barcelona studiert habe, obwohl ich die Stadt sehr ansprechnend finde ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
blackstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Also ich glaube ihr liegt alle Beide (Alpha und Harry) total daneben, die Sprache verstehe ich schon und schreiben tue ich auch, es hat gereicht um ein Mathematik studium mit 1 zu Ende zu bringen und ein Maschinenbau Studium mit einem 2 Zu Ende zu bringen.
Also muss man nicht ein Genie in Sprache sein um studieren zu können. Das Wissen ist universell und nicht nur in einer Sprache vorhanden. Sind denn Ingenieur nur, die die Deutsche Können?
Auch in deinem Land (Alpha) wird es in anderen Sprachen als Deutsch unterrichtet.
Wenn man verheiratet ist, kann man auch eine getrennte Steuererklärung abgeben und vielleicht, ist es ja vorteilhafter als eine Veranlagung.
Oder hätte ich bei meinem Job zum Beispiel, die Wegekostens und die Kosten für den Job absetzen können. Werbungskosten hätten man auch anders angeben können.
Dann wäre den zu zahlen Betrag anders gewesen.

Ich bin ein BUSCHMANN und STOLZ drauf. Du sollst übrigens für dich sprechen und nicht für alle, sonst würde man denken, alle denke wie du. Es sind die Gesetze Deutschland oder deines Landes. Also das "Unser" solltest du weglassen.
@Harry, Weil du den Mut nicht hattest, solltest es nicht heissen, dass alle agieren sollten, wie du agiert hast. An dem Schreibstil willst du den Bildungsstand vom jemandem beurteilen? Also wenn du willst können wir uns auf französisch oder auf Deutsch unterhalten oder du kannst deine Beiträge in Deutsch oder französisch schreiben und ich gebe dann einen Urteil über dich ab, danach kannst du mir sagen, ob ich richtig oder falsch lag.

Das Thema möchte ich auch hier beendet, es "könnte" sein, dass du dich mit Gesetzen auskennst, aber über mich so ein Urteil abzugeben mit deinen Andeutungen war definitiv Fehl am Platz. Wenn man daneben schiesst, sollte man in der Lage sein, es anzuerkennen.

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#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wenn man verheiratet ist, kann man auch eine getrennte Steuererklärung abgeben und vielleicht, ist es ja vorteilhafter als eine Veranlagung.

Aber nicht in Deinem Fall.
DEINE Einkünfte blieben dann zwar steuerfrei, die Einkünfte Deiner Ehefrau würden aber von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 1 "umgerechnet" (mit entsprechender Nachzahlung).
quote:
Oder hätte ich bei meinem Job zum Beispiel, die Wegekostens und die Kosten für den Job absetzen können.

Klar, hättest Du sogar sollen.
Was hast Du denn überhaupt für eine Gewinnermittlung abgegeben ?



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#13
 Von 
blackstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Forever,

VIelen Dank für deine Bemühungen.
Hatte mit der Dame vom Finanzamt telefoniert, da ich nicht wusste, was ich machen soll, sie schickte mir eine Anlage und sie sagte mir, ich soll einfach drauf schreiben, was ich verdiene habe. Gewinnermittlung (Zwischen Ausgabe und Einnahme? Habe ich nicht gemacht oder Eingegeben. Gib es noch die Möglichkeit einen Antragsänderung zu stellung? Hatte mir in dem Jahr ein neues Laptop gekauft und Verschiedene PC Bauteile für mich und beide benutzte ich auch für die Arbeit. Müsste ich die Wegekosten für das gesamte Jahr auch absetzen können oder?

Vielen Dank im Voraus.

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#14
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Gib es noch die Möglichkeit einen Antragsänderung zu stellung?

Von wann ist der Einkommensteuer-Bescheid ?



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#15
 Von 
blackstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom 11.03.2011

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Dann legt Ihr sofort gegen diesen Bescheid Einspruch ein und beantragt bezüglich der Nachforderungsbeträge die Aussetzung der Vollziehung.
Gleichzeitig fügst Du eine Gewinnermittlung bei:

Einnahmen abzüglich Ausgaben (diese gruppenmäßig zusammengefaßt).
Die Kosten für das Notebook sind (als Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter) auf fünf Jahre zu verteilen.

Die 1.200 € Nachforderung fallen dadurch zwar nicht ersatzlos weg, sollten sich aber reduzieren.



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#17
 Von 
blackstern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mache ich, vielen Dank und schönes Wochenende.

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