Steuer - Trennung - Werbungskosten

6. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
orange1234!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer - Trennung - Werbungskosten

Hallo zusammen, ich brauche mal Euren Rat.

Aber zuerst einmal die Eckdaten:
12/2016: Dezember 2016 Hochzeit
01/2017: Lohnsteuerklassenwechsel 5/3 (mein Mann verdient deutlich mehr)
04/2017: Reduzierung meinerseits auf 75% wg. Beendigung einer Fortbildung + Kinderwunsch
06/2017: Trennung
01/2018: Lohnsteuerklassenwechsel aufgrund Meldung ans Finanzamt wg. dauerhaftem getrennt Lebens

Die Scheidung ist eine Schlammschlacht und die Klage wegen nicht-bezahlens des Trennungsunterhalts läuft gerade.
Aber die Lohnsteuererklärung für 2016 und 2017 müssen wir ja noch zusammen machen.

Mein Mann verdient sehr gut, ist Privatversichert, hat einen Dienstwagen zur Privatnutzung und einige Versicherungen zur Altersvorsoge etc. Jedoch kaum Werbungskosten.
Bei mir war das jedoch anders. Durch einen Unfall sind Zusatzzahlungen für eine Reha entstanden, Medikamente, langer Weg zur Arbeit und die Kosten der Fortbildung.

Ich weiß, dass ich einen Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 218 Abs. 2 AO stellen kann.

Wenn ich richtig gelesen habe, wird hier jedoch die Steuerlast bzw. die überbezahlte Steuer anhand der bezahlten Lohnsteuer prozentual aufgeteilt.

1. Ich verstehe das so, dass mein Mann dann von meinen Werbungskosten profitieren würde, weil er ja durch das höhere Gehalt auch mehr Steuern gezahlt hat, als ich.
Stimmt das?

2. Im Internet habe ich gelesen, dass eine gerechte Aufteilung nur dann möglich wäre, wenn ein Lohnsteuerberater eine Berechnung anstellt, wem wieviel bei Lohnsteuerklasse 1 zustehen würde und dann ggf. einen Ausgleich berechnet.
Würdet ihr mir das empfehlen?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Bei der Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO passiert ja nichts anderes als das, was nach Deinem Punkt 2. erreicht werden soll.

In beiden Fällen wird der Steuervorteil durch den Splittingtarif entsprechend der Verteilung der Steuerlast aufgeteilt. Damit habe beide Ehegatten prozentual den gleichen Vorteil, in absoluten Zahlen hat aber derjenige mit einer höheren Steuerlast auch den höheren Vorteil.

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#3
 Von 
orange1234!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HH,
genau hier bin ich mir nicht sicher.
So wie ich es verstehe, kommen beide Gehälter zusammen. Es werden alle Werbungskosten, außergewohnliche Belastungen usw. berücksichtigt und ein Betrag X ermittelt. Ich gehe davon aus, dass dieser Betrag positiv seind wird.
Dann wird geschaut, wer wieviel Steuern bezahlt hat und nach diesaem Verhältnis das "Guthaben" ausbezahlt. Richtig?
Wenn das der Fall ist, dann profitiert mein Noch-Ehemann von meinen hohen Werbungskosten.
Ich bin sowieso schon die Gearschte. Klage gerade den Unterhalt ein und mein "Mann" hat noch schnell unser Erspartes mitgehen lassen, bevor er sich verpisst hat.
Ich lebe am Exisxtenzminum und daher ist es vielleicht nachvollziehbar, dass ich ihm keinen Cent schenken möchte.

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