Steuer 2011 Betreuungskosten

3. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
stars
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuer 2011 Betreuungskosten

Hallo,ich habe eine Frage zur Neureglung von Betreuungskosten.Diese sind ja nun ab 1.01.2012 abesetzbar. Bis jetzt haben wir unsere Steuern noch nicht zurück erhalten,aber man sagte uns schon im Vorraus das wir nichts zurück bekommen von 2011.
Ich habe 1320 Euro an Kita kosten ohne Verpflegung.
Ich habe von Januar 2011 bis Juni 2011 gearbeitet auf 400 Euro basis. Mein Mann Vollzeit. Er verdient ca 2800 Netto. Muss aber eine Strecke von 32KM zur Arbeit fahren. Ausserdem hat er ein Uneheliches Kind für das er auch Unterhalt zahlt.
Für die Mutter musste er 2011 Monatlich 500 Betreuungsunterhalt bezahlen.(Gerichtlich festgelegt,nicht freiwillig)

Also kann ich nur die Betreuungskosten meiner Tochter nur von diesem Jahr absetzen oder gilt die Regel hier auch schon? Ich habe mein Kind mit in die Ehe gebracht,mein Mann und ich haben selber keine Kinder.

Also wird weder berücksichtigt das mein Mann Monatlich 500 Euro Betreuungsunterhalt gezhalt hat?Noch die Kita Kosten meiner Tochter?
Bei der alten Reglung wurde nichts berücksichtigt ausser die Fahrtkosten.

Ich hoffe doch ein wenig mehr darüber zu erfahren.
Danke.

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-- Editiert Moderator am 03.11.2012 19:04

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter kann beim Unterhaltspflichtigen als "Unterhalt für bedürftige Personen" im Rahmen der "aussergewöhnlichen Belastungen" bis zu einem Jahresbetrag von 8004 EUR (EStG § 33a , Stand 2010) steuerlich berücksichtigt werden. Ein Jahreseinkommen der Mutter von über 624 EUR wird davon abgezogen.

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