Steuer 2006.Doch derzeit Lohnpfändung! Was nun?

24. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)
Steuer 2006.Doch derzeit Lohnpfändung! Was nun?

Habe seit November 2006 eine Lohnpfändung wegen Unterhaltszahlungen. Würde aber gerne, da ich jede Menge Abzusetzen habe, meine Steuererklärung 2006 durchführen.

Was ist mit der Rückerstattung?

Fliesst diese auf das Konto meiner Noch Frau?

Wenn ja, was kann ich tun damit dem nicht so ist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Die Steuererstattung wird auf das Konto fliessen, das in der entsprechenden Steuererklärung angegeben wird.Wenn keine Zusammenveranlagung erfolgt, dann erfolgt auch keine Erstattung auf das Konto der Frau. Die Steuererstattung ist grundsätzlich auch pfändbar, so dass ggfs. das bereits durch den Anwalt der Ehefrau erfolgt ist. Klären würde das ein entsprechender Anruf beim Finanzamt in der eigenen Sache. FAlls Sie jedoch vorher den Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt an einen anderen Gläubiger (z.B. privaten Darlehensgeber oder der eigene Anwalt wegen noch zu zahlender Honorare) abgetreten haben, diese Abtretung auf amtlichen Vordruck erfolgt ist, der Vordruck an das Finanzamt abgesandt worden ist,dann ging die Pfändung der Ehefrau oder sonstiger Personen ins Leere, denn die Abtretung geht dann vor und das Guthaben ist für die anderen Schulden gerettet. Allerdings sollte man sorgfältig abwägen, ob man die Unterhaltspflichten nicht doch erfüllen sollte, da ja die Verletzung der Unterhaltspflichten in bestimmten Fällen auch eine Straftat darstellen könnte. Bitte mal mit dem Anwalt beraten.

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#2
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Woher bekomme ich diese Formular?

Verweis!!!

Möchte an meine Lebensgefährtin,da sie noch sehr viel Geld von mir bekommt,die Steuerrückzahlung geltend machen.

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Das Formular gibts beim Finanzamt. Sie könnten aber auch einfach das Geld auf Ihr Konto überweisen lassen und es dann Ihrer Frau weiterleiten.

Wenn Sie die Rückzahlung an Ihre Frau im Rahmen von Unterhaltszahlungen geltend machen wollen, muss Ihre Frau Ihnen die Anlage U unterschreiben. Hier sollte aber erstmal gerechnet werden, ob das steuerlich günstig ist. Es ist vereinfacht ausgedrückt dann für Sie günstig, wenn Sie abzüglich des Unterhalts immer noch ein höheres Einkommen haben, als Ihre Frau zuzüglich des Unterhalts. (War das verständlich?)




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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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