Steuer 2005 + Heirat + Steuerklassen + Veranlagung

28. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lupin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer 2005 + Heirat + Steuerklassen + Veranlagung

Hallo,

ich habe im Dezember geheiratet und bin mir nun bzgl. unserer Steuererklärung für 2005 unsicher. Hier die Fakten:

Wir waren in 2005 beide berufstätig und in der Steuerklasse I.

Ich habe im Jahr 2005 ca. 21.800 € brutto verdient und 2950 € EK-Steuer sowie 150 € Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bezahlt (von Jan. – Sep. Referendar, seit Oktober Berufsschullehrer A 13).

Im Wesentlichen kann ich folgende Positionen absetzten:
• 1950 Euro Fahrtkosten
• 2500 Euro Umzugskosten (die Zeitersparnis durch den Umzug ist größer als eine Stunde)
• Arbeitszimmer, etc. 1000 Euro


Meine Frau (Flugbegleiterin) hat im Jahr ca. 30.000 € brutto verdient und ca. 4800 EK-Steuer, 260 € Solidaritätszuschlag und 430 € Kirchensteuer bezahlt.

Im Wesentlichen kann meine Frau folgende Positionen ansetzten:
• 2000 € Fahrtkosten
• Arbeitszimmer 500 €
• Sonstige berufsbedingte Aufwendungen (Telefon, Internet, Wäsche, …) 1000 €


In 2006 erwartet meine Frau ein Kind und wird dann 2 Jahre lang nicht arbeiten.


Fragen:
1) Sollten wir unsere Steuerklassen für 2005 noch ändern lassen? Wenn ich es richtig sehe, ergäben sich für uns dadurch keine Vorteile, da einer von uns auf Kosten des anderen mehr / weniger bezahlen müsste (Nullsummenspiel).
2) Mein Steuerprogramm fragt mich, ob wir besonders veranlagt werden wollen (getrennt) oder zusammen. Welche Variante wäre für uns lohnender, wenn ich bei einer getrennten Veranlagung meine Steuer erstattet bekomme, ja sogar noch mehr anzusetzen hätte was nicht berücksichtigt werden kann (man kann ja nicht mehr zurückbekommen als man gezahlt hat).
3) Kann man seine gesamten gezahlten Steuern zurückbekommen? Also EK-Steuer + Soli + Kirchensteuer?
4) Welche Steuerklasse für 2006 wählen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

1. Nein, dies geht sowieso nicht mehr. Steuerklassenwechsel ist immer nur bis 30.11. möglich.

2. Es wird dir hier keiner eine genaue Berechnung vornehmen. Zusammenveranlagung ist in den meisten Fällen günstiger. Hier wird der Verdienstunterschied zwischen den Partnern berücksichtigt und es kommt in Summe meist zu einem günstigeren Steuersatz. Getrennte Veranlagung bedeutet, dass beide weiterhin wie Ledige besteuert werden. Berechnung im Steuerprogramm am besten einmal mit Zusammenveranlagung und einmal mit getrennter Veranlagung starten und günstigere Variante wählen.

3. Ja, dazu muss aber das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 7.664€ (pro Person) unterschreiten. Danach sieht es aber weder bei Einzelveranlagung noch bei Zusammenveranlagung aus.

4. Bis zum Ende der Mutterschafts-Lohnfortzahlung Steuerklassen 4/4 wählen, da der Verdienstunterschied nicht erheblich ist. Danach wechselst du in Steuerklasse 3 (geringere Steuer), die Frau in Steuerklasse 5.

-- Editiert von peron30 am 29.12.2005 15:10:49

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#2
 Von 
Lupin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Bezüglich der Wahl der Steuerklassen im Jahr 2006 habe ich noch eine Frage:

Meine Frau wird ca. 1400 € (netto) bis zum Ende der Mutterschutz - Lohnfortzahlungen erhalten. Mein Einkommen liegt bei ca. 2450 € (netto - da ich das Referendariat beendet habe und nun nach A 13 entlohnt werde).

Ist in diesem Fall die Wahl 4/4 der Steuerklassen trotz des Unterschiedes von netto ca. 1000 € günstiger?

BTW: Interessiert dabei der Netto- oder der Bruttoverdienst?

Ergänzende Info: Meine Frau kann im Jahr 2006 (solange sie noch verident) hohe Fahrtkosten bei der Steuer für 2006 geltend machen. Ich werde in 2006 allerdings wenig ansetzen können.

Danke und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Für die Wahl der Steuerklassen ist der Bruttolohn interessant. Die Auswirkungen der Steuerklassenwahl kannst Du Dir am besten selbst ausrechnen mit einem Gehaltsrechener im Internet, z.B. bei www.nettogehalt.de

Zu Deinen ersten Fragen:
zu 1.: Siehe Anwort von peron30

zu 2.: Ich habe das einmal grob überschlagen. Danach ergibt sich für die gemeinsame Veranlagung gegenüber der getrennten Veranlagung ein von ca. 100€ für Euch. Da dies eine relativ geringe Summe ist, ist ein Vergleich der beiden Veranlagungsarten über die Steuersoftware notwendig. Für die besondere Veranlagng sehe ich keinen Hinweis bei Euren Angaben.

zu 3.: Bei entsprechend niedrigem Einkommen erhält man alle Steuern zurück. Diese Einkommensschwelle überschreitet Ihr aber bei weitem. Die Gesamtsteuer liegt für Euch beide zusammen bei etwa 5.200€

zu 4.: Solltet Ihr mit Hilfe eines Gehaltsrechners klären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lupin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten!

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