Guten Abend,
ich komme aus Armenien und habe in Deutschland 2002-2004 eine zahnmedizinische Weiterbildung gemacht. Armenien ist nicht EU, und in meinem Pass gab es „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ Vermerk. Als ich versucht habe, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen um Patienten mitzubehandeln, wurde mir gesagt, dass ich keine bekomme. Begründung: ich bin für Weiterbildung und nicht für Arbeit nach Deutschland gekommen. Mein Stipendium war nicht besteuerbar. 2002-2004 habe ich mitbehandelt und mein Chef überwies mir das Geld für diese Arbeit. Ich dachte, dass ich später in Armenien meine Steuern bezahlen muss. Ich hatte auch keine Steuernummer in Deutschland, und keine Steuererklärungen abgegeben. 2005 schon in Armenien stellte sich fest, dass ich Steuern in D. bezahlen musste.
Meine Fragen sind:
Kann ich Steuern nach 4-5-6 Jahren noch bezahlen? Es sind vielleicht 11 Tsd EUR Steuern (aus 3 Jahren), die ich schulde. Geht es aus dem Ausland oder soll man nach Deutschland kommen? Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, verhaftet zu werden? Danke für Ihre Meinungen.
Steuer 2003
29. März 2008
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Frage vom 29. März 2008 | 13:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer 2003
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#1
Antwort vom 29. März 2008 | 16:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32807 Beiträge, 17241x hilfreich)
Hi,
oh, das Finanzamt hat keine Probleme damit, daß Sie Steuerschulden nachzahlen. Und vermutlich ist es doch möglich, Geld von Armenien nach D zu überweisen.
Der strafrechtliche Teil ist schwieriger: Weiß denn das Finanzamt, daß Sie schwarz gearbeitet und Steuern hinterzogen haben?
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 30. März 2008 | 14:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich weiss nicht, was Finanzamt weiss. Ich habe nie einen Brief oder sonstiges von Finanzamt bekommen. Ich habe keine Steuernummer, keine Steuererklaerung gemacht und kehrte nach Abschluss der Weiterbildung in meine Heimat zurueck. Danke.
Und jetzt?
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