Ich bin seit vorigen Jahr bei der Steuerberatung XY.
==> Normaler JahresBeitrag von ca. 250 EUR wurde gezahlt.
Nun kommt eine Rechnung: Weitere 242.76 EUR sollen gezahlt werden, wie folgt:
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==> Vorbereitung zur Teilnahme an der Beratung: Satz 92 EUR, 2 Einheiten, macht 184 EUR
==> Gebuehr gemaess PAragr. 16 StBVV 20 EUR
==> Summe Netto: 204.00
==> Umsatzsteuer gemaess Paragr. 15 StBVV: 38.76 EUR
===> Gesamt: 242.76 EUR
----------------
Erstaunlich ... ; ich dachte, das waere alles in der bereits gezahlten Jahressumme enthalten. Nun soll ich mal eben extra noch genausoviel blechen.
Die "Teilnahme an der Beratung" hat folgenden Hintergrund: Es wurde versucht, eine Spekulationssteuer zu vermeiden nach Paragr. 23 EStG, weil ich das Objekt im Zeitraum selbst bewohnt hatte.
Daraufhin hatte das FA erstmal wild Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung veranlasst; diese wurde inzwischen wohl wieder zurueckgenommen, habe aber noch kein Papier darueber.
Das FA hatte mir einen Termin zur "Anhoerung" (ca.) gewaehrt, bei dem einiges klargestellt wurde. Die Steuerberaterin war dabei anwesend.
Ich wusste vorher nix von weiterer anfallender Gebuehr.
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Da das Finanzamt auf die Unterlagen-Einreichung der Steuerberaterin hin aktiv wurde ... koennte ich vermuten, dass die Steuerberaterin mindestens mit im Boot sitzt, wenn sie nicht gar selber zu 100% die Lage zu verantworten gahabt haben koennte.
Was nun? Muss ich zahlen ? Einen Teil wuerde ich ja zahlen, aber gleich 242 EUR ... ?
==> Die Steuerberaterin hat, nach Abrede mit mir, versucht, den Paragr. 23 EStG geltend zu machen; wenn es geklappt haette waeren einige 1000er weniger an Steuern zu zahlen gewesen ...
Dass es nun nicht geklappt hat ... , naja. Aber die Extra-Gebuehr gefaellt mir nun auch nicht direkt ...
Was meint Ihr ?
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Steruberatung - Gebuehr OK ?
9. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2014 | 12:44
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 212x hilfreich)
Steruberatung - Gebuehr OK ?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2014 | 13:59
Von
Status: Student (2058 Beiträge, 1183x hilfreich)
quote:
Die Steuerberaterin war dabei anwesend.
Vermutlich auf deinen Wunsch hin. Leistung wurde also erbracht.
quote:
Ich wusste vorher nix von weiterer anfallender Gebuehr.
Es müsste sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass Ärzte, Anwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw. Leistungen üblicherweise gegen Entgelt erbringen.
quote:
Normaler JahresBeitrag von ca. 250 EUR wurde gezahlt.
Steuerberater haben keinen Jahresbeitrag, sondern werden für jede Tätigkeit nach einer Gebührenverordnung bezahlt. Jahresbeiträge gibt's beim Lohnsteuerhilfeverein.
#2
Antwort vom 9. Januar 2014 | 16:55
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 212x hilfreich)
Die bereits gezahlten 250 EUR sind, der Rechnung nach, fuer "Steuerabrechnung" (ca.) ... .
==> Der Termin beim Finanzamt war einedirekte Folge aus dieser Abrechnung.
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#3
Antwort vom 9. Januar 2014 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
quote:
==> Normaler JahresBeitrag von ca. 250 EUR wurde gezahlt.
Was verstehst Du denn darunter? Schließlich warst Du bei einem Steuerberater und nicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein.
Nach der StBVV gibt es aber so etwas wie einen Jahresbeitrag, der alle Leistungen abdeckt nicht.
Daher stellt sich die Frage, welche konkrete Gegenleistung für die 250€ "Jahresbeitrag" vereinbart war.
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#4
Antwort vom 12. Januar 2014 | 09:29
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 212x hilfreich)
Es war kein wirklicher "Jahresbeitrag",
==> sondern die Gebuehr fuer die Steurerklaerung.
Jedes Jahr soll solch eine anfallen, daher die irrtuemliche Bezeichnung.
Die Steuererklaerung war also mit 250 EUR erstmal abgegolten. Dann ging aber mit ebendieser Erklaerung etwas schief ... , Folge: Termin beim FA.
==> Daher soll ich nun nochmal soviel zahlen (ca.) ...
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