Spekulationssteuer bei Verkauf meiner Wohnung

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Steinway77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Verkauf meiner Wohnung

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Im Jahr 2015 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft, die ich über 1 Jahr lang saniert habe. Da ich noch bei meinen Eltern wohne und so viel zu tun hatte, bin ich immer noch nicht eingezogen (waren sehr viele Prüfungen an der Uni, zudem familiäre Probleme).

Die Wohnung war während der Zeit von 2015-2018 nie vermietet, ich habe dort jedoch täglich ein paar Stunden verbracht. In dem Sinne war es eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Allerdings: Sie war weder als Erst- noch als Zweitwohnsitz angemeldet. Muss ich beim Verkauf mit einer Versteuerung des steuerrechtlichen Gewinns (alles was den Kaufpreis + Kaufnebenkosten + umfangreiche Renovierungskosten übersteigt) rechnen?

Ich werde aus dieser Klausel "Nur zu eigenen Wohnzwecken" nämlich nicht schlau. Ich habe gelesen, dass dies selbst bei nichtvermieteten Ferienwohnungen Anwendung finden kann. Nun war ich in der Wohnung ja viel häufiger, dort besteht auch ein Internetvertrag und ich zahle Rundfunkgebühren. Nur war ich dort eben nicht offiziell angemeldet.

Besten Dank!

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Ich lese den §23 EStG aber ganz anders.
Da keine Einnahmen erzielt wurden und auch der Beitragsservice bezahlt wurde, sehe ich – als Laie – nichts, was dagegen spricht. Hätte er die Wohnung nicht selbst genutzt, hätte er wohl den Beitragsservice nicht bezahlt oder sich einen Internetanschluss legen lassen. Ich würde es im Notfall darauf ankommen lassen und entsprechende Rechnungen gut aufheben.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von creon):
sehe ich – als Laie – nichts, was dagegen spricht.


Ich schon.

Zitat (von Steinway77):
über 1 Jahr lang saniert habe

Zitat (von Steinway77):
bin ich immer noch nicht eingezogen

Zitat (von Steinway77):
habe dort jedoch täglich ein paar Stunden verbracht

ich nehme an zum renovieren?
Zitat (von Steinway77):
Sie war weder als Erst- noch als Zweitwohnsitz angemeldet

Im Notfall wird man dem Finanzamt nachweisen müssen, dass man wirklich dort gewohnt hat. Und da reicht ein Internetanschluss nicht aus.

Käme aber überhaupt ein Gewinn raus?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steinway77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten. Ja, es kommt ein kleiner Gewinn dabei heraus. Da ich allerdings die Kernsanierungsmaßnahmen als Herstellungskosten dem Kaufpreis + sämtlicher Kaufnebenkosten hinzurechnen kann, wird sich dieser im Bereich von etwa 10.000 Euro bewegen. Da ich - weil ich noch Student bin - nur wenig nebenbei arbeite, werde ich so auf eine Steuerlast von vielleicht 500-1000 Euro kommen (wenn ich die anderen Einkünfte hinzuziehe). Wird also nicht so schlimm, denke ich mal.

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