Spekulationssteuer anteilig, nach Eigensanierung

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Spekulationssteuer anteilig, nach Eigensanierung

Mal der folgende Fall:
-- Objekt wird privat gekauft für Preis X
-- Objekt wird privat 5 Jahre lang in Eigenleistung saniert, vermietbar gemacht (man wohnt allerdings nicht selbst darin),
-- erzielbare Mieten und daher der Wert werden dabei nachweislich gesteigert .

Nun soll das Objekt zum Preis Y verkauft werden, die Differenz Y-X an sich würde eine saftige Spekulationssteuer fällig machen,
-- obwohl von einer reinen Spekulation eigentlich keine Rede sein kann ... .

Nun könnte man Aufwendungen geltend machen, bzw. Handwerkerrechnungen. Bei Eigenleistung hat man aber nur wenige Handwerkerrechnungen, dafür einige Materialkosten ... ,
-- und der Hauptposten ist bei allem der eigene Zeitaufwand und die direkte Arbeit gewesen.
-- -- Dieser persönliche Aufwand steht leider nirgends auf dem Papier.

Kann man die Eigenleistungen irgendwie geltend machen, und wie muss man das machen ?

Oder wird hier der Eigenleister gegenüber dem Bauunternehmer benachteiligt ?

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

wenn du deine Eigenleistung als Ausgaben absetzen wolltest dann müsstest du natürlich im Gegenzug den Lohn versteuern - was soll das bringen?

Stefan

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#3
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Genau dieser "Lohn" ist es ja, den der Bauunternehmer absetzen kann, wenn er Angestellte unterhält ... .
-- Da schlagen normalerweise mindestens 35 EUR/Stunde zu Buche, weniger berechnet einem kein normaler Handwerker ,
-- und ein paar tausend Arbeitsstunden waren es auf jeden Fall, da wurden z.B. auch Grundrisse geändert mit allem was dazugehört ...

Wenn man sich selbst den Lohn berechnen würde und den dann versteuern würde, dann käme es vermutlich darauf an, wieviel man sich in jedem der 5 Jahre genehmigt,
-- und man käme dann steuerlich rechnerisch besser aus der Sache heraus, unter dem Spitzensteuersatz,
-- jedoch bei blanker Auffassung als Spekulation in einem Jahr hat man den maximalen Steuersatz und muss dann erheblich mehr abführen ... .

Moralisch argumentiert hat man wegen dieses Arbeitsaufwandes bspw. auch auf einiges verzichtet ... .

Nennt man das eine "steurliche Spekulation" ? Der normale Spekulant geht ja eigentlich anders vor, er läßt das Objekt liegen und wartet nur auf den Preisanstieg ... ,
-- das könnte man in dem Fall wohl ebenfalls, noch 5 Jahre, der Preis steigt weiter und der Staat geht bei maximiertem Gewinn leer aus ... ,
-- ist das im Sinn des Fiskus ? Ich glaube nicht ...

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