Wenn ich bei einem Hausverkauf den Kaufpreis teile in Hauskauf und Einrichtungsgegenstände, dann spare ich doch sicher einen Teil Spekulationssteuer? Müssen die Einrichtungsgegenstände, die mit verkauft werden, in dem notariellen Vertrag stehen bzw. können auch zwei getrennte notarielle Verträge gemacht werden?
Wenn die Einrichtungsgegenstände die letzten Jahren bereits steuerlich abgeschrieben worden sind, da das Haus vermietet war, wird das Finanzamt dann auch von diesen Gegenständen die Restbuchwerte heranziehen?
Hoffe, jemand hat hier Ahnung von.
Spekulationssteuer Immobilie sparen?
3. März 2006
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Frage vom 3. März 2006 | 10:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer Immobilie sparen?
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#1
Antwort vom 3. März 2006 | 17:59
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 3x hilfreich)
Alles was an beweglichen Hausrat vorhanden ist, wirst du Schwierigkeiten mit FA haben.
Einbauküche oder Markise kannste abziehen. Aber wenn du ein Haus im Wert von 300.000 verkaufen willst mit 150 T Gebäude und 150 T Hausrat, da wird das FA ganz schön misstrauisch. Und zwei Vertäge kosten auch Geld.
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