Hallo,
A hat bei einer Bank nur den Sparer Freibetrag gestellt. Bei 2 anderen Banken nicht.
Die gezahlten Kapitalertragssteuer wurden abgeführt und bei der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Meine Frage: Gibt es da einen Nachteil, wenn man nicht bei jeder Bank einen bestimmten Betrag als Freibetrag wählt, oder macht das bei der Einkommensteuererklärung nichts aus, halt nur die Arbeit KAP auszufüllen.
Gruß
September1
-----------------
" "
Sparer Freibetrag
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo,
nein, auch hier gibt es keine Nachteile, von dem Gratiskredit an den Staat einmal abgesehen.
Es reicht dann auch aus, nur die "falschen" Banken und deren Steuern zu erklären (Anlage KAP, Zeile 5 und zwingend Zeile 14 UND 14a).
MfG Stefan
Hallo,
A hat 5 angekreuzt, aber zur Information bei Elster kommt
-Es wurde die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt, die Angaben
zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag fehlen jedoch.-
A hat ja keinen Sparer Pauschbetrag für diese Erträge in Anspruch genommen, wo und was soll da eingetragen werden.
danke
September
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
hatte ich doch geschrieben, Zeile 14 UND 14a sind zwingend auszufüllen, ggf. halt mit Null.
Bei dir gehört vermutlich in Zeile 14 eine Null und in Zeile 14a der in Anspruch genommene (nicht aber der beantragte !!! ) Sparer-Freibetrag der einen (korrekten) Bank.
MfG Stefan
Ja, aber bei 14a weiß A nicht was in Anspruch genommen wurde, da die Bank nichts abgeführt hat wegen dem Freibetrag (1602 Euro) und A keine Steuerbescheinigung, wieviel davon in Anspruch genommen wurde hat.
Gruß und Danke
September1
-----------------
" "
Hallo,
der Betrag sollte eigentlich aus den entsprechenden Bankunterlagen hervorgehen (bei comdirect wird z.B. in jeder Abrechnung der verfügbare Freistellungsauftrag mitgeteilt, und damit kann ich dann auch einfach den in Anspruch genommenen Freibetrag ausrechnen). Ansonsten solltest du die Bank fragen.
Das Finanzamt bekommt diese Angaben nochmals auf direktem Weg von den Banken, schummeln bringt also nur Ärger;-)
MfG Stefan
Hallo Stefan,
alles klar.
Gruß
September1
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten