Sparer Freibetrag

11. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)
Sparer Freibetrag

Hallo,
A hat bei einer Bank nur den Sparer Freibetrag gestellt. Bei 2 anderen Banken nicht.
Die gezahlten Kapitalertragssteuer wurden abgeführt und bei der Einkommensteuererklärung eingetragen.

Meine Frage: Gibt es da einen Nachteil, wenn man nicht bei jeder Bank einen bestimmten Betrag als Freibetrag wählt, oder macht das bei der Einkommensteuererklärung nichts aus, halt nur die Arbeit KAP auszufüllen.

Gruß
September1



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13705 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

nein, auch hier gibt es keine Nachteile, von dem Gratiskredit an den Staat einmal abgesehen.

Es reicht dann auch aus, nur die "falschen" Banken und deren Steuern zu erklären (Anlage KAP, Zeile 5 und zwingend Zeile 14 UND 14a).

MfG Stefan

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#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo,
A hat 5 angekreuzt, aber zur Information bei Elster kommt

-Es wurde die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt, die Angaben
zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag fehlen jedoch.-

A hat ja keinen Sparer Pauschbetrag für diese Erträge in Anspruch genommen, wo und was soll da eingetragen werden.


danke
September

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13705 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

hatte ich doch geschrieben, Zeile 14 UND 14a sind zwingend auszufüllen, ggf. halt mit Null.

Bei dir gehört vermutlich in Zeile 14 eine Null und in Zeile 14a der in Anspruch genommene (nicht aber der beantragte !!! ) Sparer-Freibetrag der einen (korrekten) Bank.

MfG Stefan

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#4
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Ja, aber bei 14a weiß A nicht was in Anspruch genommen wurde, da die Bank nichts abgeführt hat wegen dem Freibetrag (1602 Euro) und A keine Steuerbescheinigung, wieviel davon in Anspruch genommen wurde hat.

Gruß und Danke

September1

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13705 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

der Betrag sollte eigentlich aus den entsprechenden Bankunterlagen hervorgehen (bei comdirect wird z.B. in jeder Abrechnung der verfügbare Freistellungsauftrag mitgeteilt, und damit kann ich dann auch einfach den in Anspruch genommenen Freibetrag ausrechnen). Ansonsten solltest du die Bank fragen.

Das Finanzamt bekommt diese Angaben nochmals auf direktem Weg von den Banken, schummeln bringt also nur Ärger;-)

MfG Stefan

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#6
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo Stefan,
alles klar.


Gruß
September1


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