Sonderausgaben Unterhalt an Partner (Nicht Ehe)

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tuscany
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderausgaben Unterhalt an Partner (Nicht Ehe)

Guten Abend,

damit sie sich ein Bild meiner Situation machen können, anbei ein paar Basisdaten:


Ich habe Unterhalt an meine Partnerin gezahlt und möchte diesen steuerlich
geltend machen.

Ausgangslage:
- Wir sind nicht verheiratet
- Wir sind bei Kindergeldbeansprucher (154 / 2)
- Wir leben in einem Haushalt mit unserem Sohn (3 Pers.)

Einkünfte:
- Meine Partnerin hat von 01/08-08/08 insges. 10500€ Elterngeld bekommen
- In den restl. 4 Monaten hatte sie nur einen Minijob mit insges. 1245€ Einkünften wobei dieser vom AG Pauschalversteuert wurde
- Sie slebt verfügt über kein Vermögen !!!

- Ich habe einen steuerpflichtigen Vollzeitjob




Für die 4 Monate in denen bei meiner Paretnberin nur ein geringes Einkommen bestand (Sep-Dez) habe ich Ihr 1000€ monatlich gezahlt




OFFENE FRAGEN:


1.) Nun möchte ich diese 4000€ als "Unterstützung bedürftiger Personen" in meiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Ist dies möglich bei o.g. "Einkommen (Elterngeld/Minijob)


2.) Welche möglichkeit hätte ich sonst diese Unterhaltszahlung abzusetzen?
Für mein Kind wäre es ja nicht möglich, da ich Kindergeldempfänger bin und den Kinderfreibetrag nutze.


Vielen lieben Dank für eine kurze Information.

David



Wieso verdient unser Staat so viel an der arbeitenden Bevölkerung. Mir bleiben 59% vom Brutto.Das ganze System sollte man überarbeiten...



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

zu 1.) Die Absetzung als außergwöhnliche Belastung ist für den zeitraum 01/08 bis 08/08 nicht möglich, da die Bezüge Deiner Feundin mehr als 640€ pro Monat betragen und sie somit nicht bedürftig war.

Für den Zeitraum 09/08-12/08 ist eine Absetzbar in sehr begrenztem Umfang möglich. Die Einnahmen Deiner Freundin werden bis auf einen Freibetrag von 52€ monatlich angerechnet, so dass bei einem 400€ Deiner Freundin monatlich 640€-400€+52€=292€ monatlich abgesetzt werden können. Bis zum 3. Geburtstag des Kindes geht das problemlos. Danach ist weitere Voraussetzung, dass Deiner Freundin aufgrund Deines Einkomens keine Sozialleistungen wie z.B. ALG II zustehen. Das muss ggf. nachgewiesen werden.

Insgesamt kannst Du in 2008 wahrscheinlich 1.168€ geltend machen.

zu 2.) Keine weitern Möglichkeiten.

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#2
 Von 
bengy
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

... da die Bezüge Deiner Feundin mehr als 640€ pro Monat betragen und sie somit nicht bedürftig war. ...

Spielt denn bei dem anrechnungsfreien Betrag in Höhe von 640 EUR eigentlich keine Rolle, dass seine Freundin dem gemeinsamen Kind gegenüber ebenfalls unterhaltsverpflichtet ist, d. h. ihre Einkünfte ja nicht ihr allein zur Verfügung stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tuscany
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

vielen, vielen Dank für die Antwort. Ich hatte mir soetwas schon gedacht, aber du hast mir das super erklärt. Ich bin schlauer als vorher. Vielen Dank dafür.


Hallo bengy,

Naja ich denke die "verpflichtung dem kind" gegenüber ist "mit dem kindergeld" und dem "kinderfreibetrag" abgegolten. so argumentiert zumindest das FA. In solchen Fällen gehts halt nur mit dem Partner ;-)

Naja ich glaube wir müssen doch heiraten, da bleibt dann mehr über.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das Finanzamt wird anders argumentieren:
Wer selbst bedürftig ist, der muss an sein Kind keinen Unterhalt zahlen. Wer Unterhalt zahlen kann, ist nicht bedürftig und für denjenigen können somit keine außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Daher werden Unterhaltsleistungen an Dritte (z.B. Kind) nicht bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt.

Im konkreten Fall gilt die Unterhaltsverpflichtung der Mutter gegenüber ihrem Kind ohnehin bereits durch die Betreuung als abgegolten. Unterhaltsverpflichtet im Sinne von Geldzahlungen ist alleine der Vater.

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