Schenkungssteuer Immobilienkauf Erbpacht

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Schenkungssteuer Immobilienkauf Erbpacht

Hallo liebe Community,


es liegt folgender Fall vor uns hoffe auf einige hilfreiche Tipps =)


Mein Bruder kaufte im Mai 2015 ein Reihenmittelhaus auf einem Erbpachtgrundstück. Das Grundstück gehörte der Gemeinde. Seit dem Mai 2015 wohnen wir gemeinsam in dem Haus.
Letzte Woche haben wir gemeinsam das Grundstück erworben. Das mein Bruder und ich das Grundstück gemeinsam zu jeweils 50% erwerben, obwohl das Haus nur meinem Bruder gehört, ist kein Problem gewesen. Jedoch wurde beim gemeinsamen Kauf des Grundstücks, das Haus automatisch zur Hälfte mir übertragen.
Jetzt befürchte ich, dass eine Schenkungssteuer (weil das Haus zur Hälfte mir übertragen wurde) anfallen wird.
Was aber auch noch relevant sein könnte, ist die Tatsache, dass ich für die Kosten des Grundstücks alleine aufkomme. Wird dadurch die Schenkungssumme reduziert?

Beispiel:

Hauskaufpreis 240.000€
Grundstück 150.000€


Hälfte des Hauses wurde mir übertrage also 240.000 / 2 = 120.000€ Schenkungssumme
Grundstückskosten übernehme ich (Schenke somit die Hälfte meinem Bruder) 150.000 / 2 = 75.000€ Schenkungssumme

Schlussrechnung:

120.000 - 75.000 = 45.000 zusammengefasste Schenkungssumme

45.000 - 20.000(Freibetrag) = 25.000 zu versteuernde Schenkungssumme

Liege ich damit einigermaßen richtig oder komplett falsch?
Bin für jede Hilfe dankbar =)

Das ganze spielt sich in Hessen ab.
Beide haben die Steuerklasse 3

Wenn weitere Infos benötigt werden bitte einfach fragen.


Schonmal vielen Dank =)

Liebe Grüße

S.A.A.

-- Editiert von S.A.A. am 12.11.2018 15:54

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
obwohl das Haus nur meinem Bruder gehört


Das ist natürlich nicht richtig. Das Haus gehört ihm nur zur Hälfte.

Zitat:
Wird dadurch die Schenkungssumme reduziert


Das hängt von der genauen Vertragsgestaltung ab. Warum wählt man denn so eine Vertragskonstruktion?

Zitat:
Beide haben die Steuerklasse 3


Für Beide müsste die Schenkungssteuerklasse 2 gelten.

0x Hilfreiche Antwort

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