Rücknahme Einspruch

19. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ankg
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücknahme Einspruch

Hallo an alle,

wer kann mir denn folgende Situation erklären?

Gegen einen Steuerbescheid wurde Einspruch eingelegt, da ein Laptop für die berufliche Nutzung einfach gestrichen wurde. Nun kommt ein Schreiben, indem steht "Selbst unter Berücksichtigung der Abschreibung für den Computer ..." und weiter sinngemäß (was er aber auch so schon wusste) dass dann der Werbungskosten-Pauschbetrag nicht überschritten wird. Bloß demjenigen ging es erstens ums Prinzip, dass er den Laptop anerkannt bekommt, da er ihn wirklich beruflich nutzt und zweitens kann es ja noch sein, dass in den nächsten Jahren doch noch höhere Werbungkosten dazu kommen.

Nun soll er im Endeffekt seinen Einspruch wieder zurückziehen. Soll er das nun tun, oder will das FA seinen Fehler nicht eingestehen, oder was ist hier das sinnvollste?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 77x hilfreich)

hi,
also das Finanzamt will sich hier nicht rausreden. Da es keine steuerliche Berücksichtigung findet, ist die Reaktion des Finanzamtes doch normal.
Der Computer wird auf 36 Monate abgeschrieben, d.h. dann beantragst Du es eben im nächsten Jahr, solange bis die Zeit um ist. (Restwert)
liebe grüsse
lara

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#2
 Von 
ankg
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

danke dir ersteinmal,

aber trotzdem habe ich da eben noch ein Problem. Wenn nun im nächsten Jahr doch mehr als der Werbungskosten-Pauschbetrag zusammenkommen, wie ist das dann mit dem Laptop, wenn der bereits im Jahr zuvor abgelehnt worden ist. Ist der dann damit endgültig abgelehnt, oder kann ich dann in dem neuen Jahr den Abzug wieder neu beantragen?

Vielen Dank

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#3
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 77x hilfreich)

hi,
nicht abgelehnt, er bringt nur in dem Jahr nichts.
Im nächsten Jahr wieder beantragen, es sind nur die ersten Monate bereits abgelaufen, aber er wird 36 Monate berücksichtigt (3 Jahre ) Wirkt sich nur dann aus wenn man über der Werbungskostenpauschale ist (920,-)
liebe grüsse
lara

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#4
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
ankg
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

nein der Laptop ist in der Begründung beim Steuerbescheid einfach abgelehnt worden. Daraufhin wurde Einspruch eingelegt, eben das wenigstens 50 % anerkannt werden sollen. Un d nun kam die Stellungnahme zum Einspruch wo drin steht, dass ja eh nicht der Werbungskosten-Pb überschritten wird, selbst wenn der Laptop anerkannt würde.

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